Empfehlungen der Ausschüsse
Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020
(Haushaltsgesetz 2020)

981. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2019

Der federführende Finanzausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Beschlussvorschlag zur Ergänzung des Entwurfes des Bundeshaushaltes 2020 (Einzelplan 10 BMEL, S. 4 Tgr. 01 Titel 632 93-521)

Der Bundesanteil für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Finanzierung der Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald (ohne Investitionen) ist an den neuen Verteilschlüssel anzupassen.

Begründung:

Der Bundesrat begrüßt die zusätzlichen Haushaltsmittel, die vom Bund ab 2020 zur Bewältigung der aktuellen Waldschäden und zur verstärkten Anpassung der Wälder an den Klimawandel (Prävention) bereitgestellt werden sollen.

Dennoch sieht sich zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern derzeit nicht in der Lage, die Kofinanzierung der zusätzlichen Bundesmittel aus eigener Kraft bereitzustellen. In dieser Situation befinden sich auch weitere Länder, wie die AMK vom 25. bis 27. September 2019 gezeigt hat.

Daher wird beantragt, dass der aktuelle Verteilschlüssel von 60 Prozent Bundesanteil und 40 Prozent Landesanteil auf 80 Prozent Bundesanteil und 20 Prozent Landesanteil geändert wird.

Damit wird gesichert, dass die zusätzlich bereitgestellten Bundesmittel tatsächlich eine gesicherte Kofinanzierung in den Ländern ermöglichen und den betroffenen Waldeigentümern und den Wäldern zu Gute kommen.

Der Entwurf des Bundeshaushaltes und der GAK-Rahmenplan sind entsprechend zu ändern.

4. Beschlussvorschlag zur Ergänzung des Entwurfes des Bundeshaushaltes 2020 Öffnung des GAK-Rahmenplanes für den Landes-/Staatswald

Begründung:

Da neben dem Privat- und Kommunalwald der Staatswald von Bund und Ländern massiv von den aktuellen Schäden betroffen ist, wird beantragt, den bisherigen Ausschluss einer Förderung für die Bewältigung der aktuellen Krisensituation (Fördertatbestand F) zu öffnen.

Der GAK-Rahmenplan ist entsprechend zu ändern.