Beschluss des Bundesrates
Erstes Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Der Bundesrat hat in seiner 859. Sitzung am 12. Juni 2009 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. Mai 2009 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen:
Entschließung
Mit dem Gesetz wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung Datenerhebungen zur Einbeziehung weiterer Tätigkeiten in den Emissionshandel zu bestimmen.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, diese Datenerhebungen möglichst unbürokratisch zu gestalten und den Normenkontrollrat bei der Ausarbeitung der Rechtsverordnung einzubeziehen.
Angesichts der Tatsache, dass in der kommenden Legislaturperiode Grundsatzentscheidungen für die Umsetzung der geänderten Emissionshandelsrichtlinie zu fällen sind weist der Bundesrat darauf hin, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt für eine möglichst unbürokratische und die Unternehmen so wenig wie möglich belastende Umsetzung des Emissionshandels Sorge zu tragen ist.