Der Bundesrat hat in seiner 974. Sitzung am 15. Februar 2019 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefs in einzelnen nach der Handwerksordnung zulassungsfreien Handwerken
- 1. Das deutsche Handwerk steht über nationale Grenzen hinweg für höchste Qualität. Sie geht insbesondere auf die hervorragende Ausbildung unserer Handwerkerinnen und Handwerker zurück. Hierbei spielt der Meisterbrief eine herausragende Rolle. Mit diesem Qualitäts- und Qualifizierungsausweis wird ein entsprechender unternehmerischer Standard im Interesse der Konsumenten, des Handwerks und der Handwerker selbst gesetzt. Ein verpflichtender Meisterbrief - die Verpflichtung zur Eintragung in die Handwerksrolle - kommt somit dem Verbraucherschutz, der Nachhaltigkeit von Betriebsgründungen und der betrieblichen Leistungsfähigkeit zugute. Darüber hinaus trägt er maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei.
- 2. In den nach Inkrafttreten der Handwerksrechtsnovelle zum 01.01.2004 zulassungsfreien Handwerken (Anlage B Abschnitt 1 zur Handwerksordnung) ist teilweise ein starker Rückgang der Ausbildungsleistung festzustellen. Vor dem Hintergrund des auch im Handwerk zu verzeichnenden Fachkräftemangels betrachtet der Bundesrat diese Entwicklungen mit Sorge. Er hält es daher für erforderlich, die Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefes für einzelne zulassungsfreie Handwerke einzuleiten. Dabei sollten vor allem folgende Aspekte im Vordergrund stehen:
- - Sicherung der Qualität der handwerklichen Arbeiten sowie der Schutz der Verbraucher,
- - Sicherung der Ausbildung,
- - Nachhaltigkeit der Betriebsgründungen und der Erhalt der betrieblichen Leistungsfähigkeit.
- 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, unter Berücksichtigung der Belange des Handwerks, den verpflichtenden Meisterbrief für Handwerke wiedereinzuführen, bei denen dies geboten und - insbesondere europarechtskonform - rechtlich möglich ist.