Antrag der Länder Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen
Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit dem Wolf

Niedersächsischer Ministerpräsident Hannover, 11. Oktober 2018

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierungen von Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit dem Wolf zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 971. Sitzung des Bundesrates am 19. Oktober 2018 aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung des Ministerpräsidenten
Dr. Bernd Althusmann

Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit dem Wolf

Begründung:

In Deutschland wächst die Wolfspopulation. Dem strengen Schutz dieser Tierart ist genauso Rechnung zu tragen, wie den damit verbundenen Aspekten der Sicherheit für den Menschen und den Belastungen für betroffene Nutztierhalter. Damit soll erreicht werden, dass die Akzeptanz für die dauerhafte Anwesenheit des Wolfs erhalten bleibt oder geschaffen wird. Die Akzeptanz in der Bevölkerung wird als wesentlich für Erreichung und Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands des Wolfs erachtet. Dazu bedarf es eines handlungsfähigen Staates, der Rechtssicherheit bei Entnahmen zur Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden sowie bei Gefährdung von Personen schafft.

Die dynamische Populationsentwicklung und die hohe Mobilität der Wölfe macht eine bundesweite Betrachtung des Umgangs mit dem Wolf erforderlich. Insbesondere im Zusammenhang mit der Tierhaltung im Freiland entstehen mit zunehmendem Wolfsbestand zum Teil erhebliche Konflikte. Es ist erforderlich, möglichst frühzeitig übergeordnete Konzepte für einen zukünftigen Umgang mit dem Wolf zu erarbeiten und zwischen den Bundesländern und der Bundesregierung abzustimmen und umzusetzen.

Darüber hinaus könnten Erfahrungen und Lösungsansätze aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die teilweise deutlich längere Erfahrung im Umgang mit Wölfen haben, bei der Weiterentwicklung eines nationalen Wolfsmanagements hilfreich und möglicherweise übertragbar sein.

Bei der sehr angespannten wirtschaftlichen Lage vieler Weidetierhalter stellen die durch die Rahmenregelung der EU vorgeschriebenen 20% Eigenanteil der Präventionskosten eine unverhältnismäßige Belastung dar. Da die Weidetierhalter hier stellvertretend für die gesamte Gesellschaft das höchste Verlustrisiko tragen, sollten sie besser unterstützt werden. Dazu müssten die Beihilferegelungen der EU angepasst und zukünftig eine 100% Förderung durch die Länder ermöglicht werden.