Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens
(MeldFortG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 187. Sitzung am 28. Juni 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 17/10158 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) - Drucksache 17/7746 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 21.09.12
Erster Durchgang: Drucksache. 524/11 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

3. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 3 eingefügt:

"Artikel 3
Änderung des Suchdienstedatenschutzgesetz

§ 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Suchdienstedatenschutzgesetzes vom 2. April 2009 (BGBl. I S. 690) wird wie folgt geändert:

4. Der bisherige Artikel 3 wird Artikel 4 und Satz 1 wird wie folgt gefasst:

"Dieses Gesetz tritt am 1. November 2014 in Kraft."