Der Deutsche Bundestag hat in seiner 55. Sitzung am 8. Juli 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 17/2458 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen - Drucksache 17/1288 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 24.09.10
Erster Durchgang: Drucksache. 034/10 (PDF)
1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- a) In Nummer 3 Buchstabe b werden vor dem Wort "ersetzt" die Wörter "sowie das Wort "dieser" durch das Wort "dieses" " eingefügt.
- b) In Nummer 4 wird § 77b wird wie folgt geändert:
- aa) In Satz 1 wird der Satzteil vor Nummer 1 wie folgt gefasst:
"Das Bundesministerium der Justiz und die Landesregierungen bestimmen für ihren Bereich durch Rechtsverordnung,".
- bb) Nach Satz 1 werden die folgenden Sätze eingefügt:
"Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. Die Zulassung der elektronischen Übermittlung nach § 77a Absatz 1 kann auf einzelne Gerichte und Behörden sowie auf einzelne Verfahren beschränkt werden."
- aa) In Satz 1 wird der Satzteil vor Nummer 1 wie folgt gefasst:
- c) Nummer 5 wird wie folgt geändert:
- aa) § 87b Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aaa) In Nummer 7 wird nach dem Wort "handelte" das Wort "oder" durch ein Komma ersetzt.
- bbb) In Nummer 8 wird der Punkt am Ende durch das Wort "oder" ersetzt.
- ccc) Folgende Nummer 9 wird angefügt:
"9. die betroffene Person in dem ausländischen Verfahren keine Gelegenheit hatte einzuwenden, für die der Entscheidung zugrunde liegende Handlung nicht verantwortlich zu sein, und sie dies gegenüber der Bewilligungsbehörde geltend macht."
- bb) In § 87c Absatz 2 Nummer 2 wird die Angabe "Absatz 1" gestrichen.
- cc) In § 87d werden die Absatzbezeichnung "(1)" und der Absatz 2 gestrichen.
- aa) § 87b Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- d) In Nummer 6 werden in § 98 jeweils die Wörter "nach dem 30. September 2010" durch die Wörter "nach dem ... [einsetzen: Datum der Verkündung dieses Gesetzes]" ersetzt.
2. Artikel 5 wird wie folgt gefasst:
"Artikel 5
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft."