Bundesministerium Berlin, den 8. August 2007
für Wirtschaft und Technologie
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff
Sehr geehrter Herr Präsident,
beigefügt übersende ich Ihnen den
- Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2007 für das Nationale Reformprogramm Deutschland 2005-2008 (NRP)
im Rahmen der EU-Lissabon-Strategie mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Der Bericht wurde am 8. August 2007 vom Bundeskabinett beschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Dr. Otremba
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Nationales Reformprogramm Deutschland 2005 - 2008
Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2007
Teil I
1. Einleitung
1.1. Institutioneller Rahmen
- 1. Mit dem Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2007 informiert die Bundesregierung die Europäische Union, die gesetzgebenden Körperschaften in Deutschland sowie die europäische und deutsche Öffentlichkeit über wichtige Vorhaben, die seit Vorlage des letztjährigen Fortschrittsberichts (BT-Drucksache 016/2467) im Herbst 2006 im Rahmen des Nationalen Reformprogramms 2005 - 2008 (NRP) (BT-Drucksache 16/313) auf den Weg gebracht und durch den Gesetzgeber umgesetzt wurden bzw. mit deren Umsetzung durch den Gesetzgeber in Kürze zu rechnen ist. Einen vollständigen Überblick über alle Reformmaßnahmen, die in Deutschland seit Erstellung des NRP eingeleitet und umgesetzt wurden, bieten die Umsetzungs- und Fortschrittsberichte 2006 und 2007 gemeinsam. Die Stellungnahme des Rates zum deutschen Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2006 wurde bei der Abfassung des Umsetzungs- und Fortschrittsberichts 2007 berücksichtigt.
- 2. Die Bundesregierung sieht sich durch das gegenwärtig hohe Wirtschaftswachstum in ihrer wirtschaftspolitischen Strategie bestätigt: Die in Genshagen beschlossene Leitlinie "Investieren - Sanieren - Reformieren", die eine Kombination von gezielten Impulsen zur Kräftigung des beginnenden Aufschwungs bei gleichzeitiger Verbesserung der langfristigen Wachstumsgrundlagen und Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung vorsieht ist erfolgreich. Die Reformen zeigen in Verbindung mit einer dynamischen weltwirtschaftlichen Entwicklung, beschäftigungsfördernden Lohnabschlüssen der Tarifparteien und verstärkten Anstrengungen der Unternehmen zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit Wirkung.
- 3. Die wirtschaftspolitische Strategie von Genshagen und die sechs Prioritäten des deutschen NRP decken weitgehend die vier auf dem Europäischen Rat im März 2006 als "vorrangige Maßnahmen" identifizierten Aktionsfelder -
- (i) mehr Investitionen in Wissen und Innovationen,
- (ii) Erschließung des Unternehmenspotenzials, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen,
- (iii) die Schaffung von mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für prioritäre Bevölkerungsgruppen und
- (iv) eine "Energiepolitik für Europa" - ab.
Die deutsche Reformpolitik steht somit voll im Einklang mit der europäischen Lissabon-Strategie für mehr Wachstum und Beschäftigung.
- 4. Der vorliegende Umsetzungs- und Fortschrittsbericht wurde unter Federführung der Bundesregierung erstellt. Die Länder waren an der Erstellung des Berichtes beteiligt. Kommunikation mit den gesellschaftlichen Gruppen über Ziele und Umsetzung des Lissabon-Prozesses ist ein wichtiges Anliegen sowohl der Europäischen Kommission als auch der Bundesregierung. Die Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und kommunalen Spitzenverbände wurden daher frühzeitig in den Prozess der Berichterstellung einbezogen. Neben Bund, Ländern und Gemeinden leisten auch die Sozialpartner einen wichtigen Beitrag zum Gelingen des Lissabon-Prozesses. Dies zeigt beispielsweise ihr Engagement im Rahmen des Ausbildungspakts, der im März 2007 von der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft mit nochmals gesteigerten Zielvorgaben für weitere drei Jahre verlängert wurde (vgl. Tabelle lfd. Nr. 46). Auch künftig setzen sich die Paktpartner das Ziel, in enger Zusammenarbeit mit den Ländern allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen jungen Menschen ein Angebot auf Ausbildung oder Qualifizierung zu unterbreiten. Die Verbände unterstützen die Bundesregierung darüber hinaus u.a. bei der Reduktion von Bürokratiekosten und engagieren sich in der Gründungsberatung.
- 5. Der vorliegende Bericht beschreibt im ersten Teil kurz die wichtigsten Reformen für mehr Wachstum und mehr Beschäftigung in Deutschland in der Zeit vom Juli 2006 bis zum Oktober 2007. Im zweiten Teil werden ausführlich alle konkreten Maßnahmen der Reformstrategie, die in dieser Zeit umgesetzt bzw. beschlossen wurden, in einer Tabelle dargelegt. Bundestag und Bundesrat wird der Bericht zugeleitet, bevor er an die Europäische Kommission übermittelt wird. Der Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2007 wird veröffentlicht und bietet damit eine Grundlage für eine parlamentarische und öffentliche Debatte zur Fortentwicklung des Beitrags der Bundesrepublik Deutschland zur gemeinschaftlichen Lissabon-Strategie.
1.2. Aktuelle Wirtschaftslage
- 6. Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einem kraftvollen Aufschwung. Nach der Projektion der Bundesregierung wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahresdurchschnitt 2007 um rund 2,3 % zunehmen, nach 2,8 % im vergangenen Jahr. Die guten Standortbedingungen in Deutschland kommen mehr und mehr zum Tragen. Sie zeigen sich in einer deutlichen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im internationalen Vergleich. So hat Deutschland als einziges G8-Land trotz der wachsenden Konkurrenz aus Ländern wie China und Indien in den letzten Jahren seinen Weltmarktanteil gehalten und wird ihn 2007 voraussichtlich sogar ausbauen.
- 7. Der Aufschwung ist inzwischen unverkennbar am Arbeitsmarkt angekommen. Die Erwerbstätigkeit wird nach der Projektion der Bundesregierung im Jahresdurchschnitt 2007 um 300.000 Personen steigen. Gleichzeitig sinkt die Arbeitslosigkeit deutlich.
Die Zahl der Arbeitslosen ging im Juni 2007 auf unter 3,7 Mio. zurück. Das entspricht einer Quote von 8,8%. 2008 wird die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt nach der Projektion der Bundesregierung auf weniger als 3,5 Millionen sinken und damit den tiefsten Stand seit über 10 Jahren erreichen.
2. Öffentliche Finanzen tragfähig gestalten - soziale Sicherheit wahren
2.1. Konsolidierung fortsetzen
- 8. Gesunde und tragfähige Staatsfinanzen sind eine wesentliche Grundlage für ein langfristig hohes Wachstum. Oberstes Ziel der Finanzpolitik ist und bleibt daher die Sicherung zukunftsfester tragfähiger öffentlicher Haushalte. Die Finanz- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung ist deshalb gleichermaßen auf die strukturelle Konsolidierung der öffentlichen Haushalte und der sozialen Sicherungssysteme sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wachstum und Beschäftigung ausgerichtet (vgl. Tabelle lfd. Nr. 1ff.). Beide Ziele bedingen sich gegenseitig und müssen gleichermaßen erreicht werden.
- 9. Das Maastricht-Defizitkriterium wurde bereits 2006 mit einem gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizit von 1,6% wieder eingehalten. Für das Jahr 2007 wird ein Defizit von rd. ½ % erwartet. Die Rückführung des gesamtstaatlichen strukturellen Defizits auf Null soll bis spätestens 2010 erfolgen. Ein Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung ist für 2011 anvisiert.
- 10. Die Verbesserung der institutionellen Voraussetzungen für tragfähige öffentliche Haushalte von Bund und Ländern ist Gegenstand der Beratungen der Föderalismuskommission im Rahmen der zweiten Stufe der Föderalismusreform (vgl. Tabelle lfd. Nr. 27). Bei den Beratungen steht insbesondere im Vordergrund, Regelungen zur Eindämmung der Staatsverschuldung und ein Verfahren zur Vorbeugung von Haushaltskrisen einzuführen. Ein weiteres Kernanliegen der Föderalismusreform II ist es, die Effizienz der staatlichen Aufgabenerfüllung durch umfassende Modernisierung der Verwaltung und Aufgabenkritik zu steigern. Damit soll den steigenden Erwartungen von Bevölkerung und Wirtschaft an Serviceorientierung, Qualität, Schnelligkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung entsprochen werden. Die von Bundestag und Bundesrat eingesetzte gemeinsame Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen hat ihre Beratungen Anfang März 2007 aufgenommen.
2.2. Soziale Sicherungssysteme reformieren
- 11. Beschäftigungsförderndes hohes Wachstum und soziale Sicherheit müssen miteinander im Einklang stehen. Die sozialen Sicherungssysteme müssen daher so ausgelegt sein, dass sie trotz zunehmenden internationalen Wettbewerbsdrucks und des demografischen Wandels langfristig tragfähig und bezahlbar bleiben und zugleich einen angemessenen sozialen Schutz bieten.
- 12. Im Bereich der Rentenversicherung wird deshalb die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung für die Jahrgänge 1947 und jünger ab 2012 von 65 auf 67 Jahre angehoben. Vor dem Hintergrund steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen ist die Anhebung der Altersgrenze eine wichtige Maßnahme, um die gesetzlichen Beitragssatz- und Niveausicherungsziele einhalten zu können. Die Anhebung erfolgt in jährlichen Schritten und wird im Jahr 2029 abgeschlossen sein (vgl. Tabelle lfd. Nr. 9 und 11).
- 13. Mit der Reform des Gesundheitswesens, die zum 1. April 2007 in Kraft getreten ist, schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen für mehr Wirtschaftlichkeit in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch mehr Transparenz und eine Intensivierung des Wettbewerbs. Gleichzeitig wird der gleichberechtigte Zugang für alle Bürgerinnen und Bürger zu einer hochwertigen medizinischen Gesundheitsversorgung sichergestellt.
Die Reform stellt zudem sicher, dass sich sämtliche Krankenkassen bis Ende 2007 (in Ausnahmefällen bis 2008) entschuldet haben und sich künftig nicht mehr neu verschulden können (vgl. Tabelle lfd. Nr. 15).
3. Strukturellen Wandel voranbringen
3.1. Wissensgesellschaft ausbauen
- 14. In einem Hochtechnologieland wie Deutschland sind Bildung und Ausbildung sowie Forschung und Entwicklung die Schlüssel, um die Lissabon-Ziele für Wachstum und Beschäftigung erreichen zu können. Bund und Länder stellen sich gemeinsam im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortung den Herausforderungen. Der Hochschulpakt 2020 soll mehr als 90.000 zusätzliche Studienanfänger gegenüber dem Jahr 2005 an die Hochschulen bringen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 41). Die Exzellenzinitiative stärkt die Spitzenforschung an den Universitäten (vgl. Tabelle lfd. Nr. 35), und die Nationale Qualifizierungsinitiative wird der mittel- bis langfristigen Sicherung der Fachkräftebasis dienen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 44). Um die in der Lissabon-Strategie vereinbarte Vorgabe zu erreichen die Forschungs- und Entwicklungsausgaben auf mindestens 3% des BIP zu steigern ist in erster Linie die Wirtschaft gefordert. Aber auch Bund und Länder werden ihren Beitrag dazu leisten. Zu diesem Zweck investiert die Bundesregierung zwischen 2006 und 2009 zusätzliche 6 Mrd. € in Forschung, Technologie und Innovation (vgl. Tabelle lfd. Nr. 28). Höhere Forschungsausgaben allein sind jedoch nicht ausreichend, um die technologische Leistungsfähigkeit der deutschen Unternehmen weiter auszubauen. Der Schlüssel zur Innovationsfähigkeit liegt in einer effizienten Umsetzung von Forschungsergebnissen in wettbewerbsfähige Produkte und Dienstleistungen.
- 15. Die Bundesregierung hat ihre Innovationspolitik in der Hightech-Strategie gebündelt (vgl. Tabelle lfd. Nr. 30). Ein zentrales Anliegen ist es, Wissenschaft und Wirtschaft miteinander zu vernetzen, um Brücken von der Forschung in die Märkte zu bauen. Dazu werden Verbesserungen der Rahmenbedingungen mit der Förderung von Forschung und Entwicklung verknüpft. Die Regierungen von Bund und Ländern streben darüber hinaus an, ihre Innovationsstrategien besser aufeinander abzustimmen und den Dialog mit der Wirtschaft zu vertiefen. Dazu wird jährlich ein Fortschrittsbericht vorgelegt (vgl. Tabelle lfd. Nr. 53). Der erste bereits vorliegende Bericht der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung zieht eine positive Zwischenbilanz und zeigt damit, dass die eingeschlagene Richtung stimmt.
3.2. Wettbewerbsfähigkeit und Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit stärken
- 16. Unnötige Bürokratie lähmt die Wirtschaft und verursacht Wachstumsverluste. Mit zwei Mittelstands-Entlastungsgesetzen sowie einem ganzen Katalog mittelfristiger Reformvorhaben - alles in allem 70 konkrete Vorhaben - hat die Bundesregierung begonnen, bestehende Bürokratiepflichten zu beseitigen und so die Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten zu stärken (vgl. Tabelle lfd. Nr. 86). Zudem hat die Bundesregierung die Bürokratiekostenmessung mit dem Standardkostenmodell eingeführt (vgl. Tabelle lfd. Nr. 88). Dabei hat sie sich zum Ziel gesetzt, die aus Informationspflichten resultierenden Bürokratiekosten, die zur Zeit durch das Statistische Bundesamt ermittelt werden, bis Ende 2011 um 25 % abzusenken. Die Bundesregierung wird seit dem 1. Dezember 2006 durch den Normenkontrollrat (NKR) bei der Vermeidung neuer Informationspflichten unterstützt. Dazu werden die Bürokratiekosten durch die Bundesministerien ermittelt und dem NKR zur Prüfung vorgelegt (vgl. Tabelle lfd. Nr. 89).
- 17. Um die Investitionskraft der Unternehmen zu stärken und die Attraktivität des Standorts Deutschland - auch und gerade im Interesse des Erhalts und der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze - erheblich zu erhöhen, hat die Bundesregierung die Unternehmensbesteuerung reformiert (vgl. Tabelle lfd. Nr. 107). Die Reform wird zum 1. Januar 2008 in Kraft treten und die Steuerbelastung inländischer Unternehmen rechtsformunabhängig deutlich reduzieren. Die nominale Belastung der Unternehmensgewinne sinkt auf unter 30% und liegt damit künftig im Mittelfeld der EU 15. Die Unternehmensteuerreform ist außerdem durch eine ausgeprägte Mittelstandskomponente gekennzeichnet:
Für die ertragstarken Personenunternehmen ist eine Tarifvergünstigung für thesaurierte Gewinne vorgesehen, die bei Gewinnthesaurierung für Belastungsneutralität im Vergleich zu Kapitalgesellschaften sorgt. Mit der Umgestaltung der bisherigen Ansparabschreibung in einen Investitionsabzugsbetrag wird gleichzeitig eine gezielte Förderung kleiner und mittlerer Personenunternehmen erreicht. Zudem ist vorgesehen, das Erbschaftsteuergesetz unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu reformieren. Diese Reform wird insbesondere der mittelständischen Wirtschaft zu Gute kommen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 108).
- 18. Der wirtschaftliche Strukturwandel kann nur dann erfolgreich bewältigt werden, wenn immer wieder neue innovative Unternehmen gegründet werden und in den Markt eintreten.
Existenzgründungen sind daher ein wichtiger Schlüssel dafür, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschlands zu bewahren und auszubauen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten entstehen zu lassen. Die Bundesregierung plant daher beispielsweise durch die Modernisierung des GmbH-Rechts Gründungen weiter zu vereinfachen und zu beschleunigen (u.a. beurkundungsfreie Gründung einer Standard-GmbH, Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft mit einem Mindestkapital von 1 €, vgl. Tabelle lfd. Nr. 102). Die Länder unterstützen dies durch ein landesweites Netz von Gründeragenturen bzw. Starter Centern, bei denen Gründer ein breites Spektrum an hochwertigen Beratungs- und praxisgerechten Serviceleistungen erhalten.
Eine Unternehmensregistrierung erfolgt in Deutschland mittlerweile innerhalb weniger Stunden und dauert maximal einen Tag. Für die Gründung einer GmbH sind durchschnittlich sechs Tage zu veranschlagen. Auch die Anstellung eines Arbeitnehmers bzw. einer Arbeitnehmerin ist für den Arbeitgeber vereinfacht worden. Er muss hierzu lediglich eine administrative Stelle kontaktieren.
- 19. Fundamentale Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie sind eine sichere Energieversorgung sowie wettbewerbsfähige Energiepreise. Mit Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsrechts 2005 unterliegen Strom- und Gasnetzbetreiber einer starken und effektiven Aufsicht durch die Bundesnetzagentur und die Regulierungsbehörden der Länder. Hinzugekommen sind eine Reihe von Regierungsverordnungen, insbesondere eine Verordnung für den Netzanschluss von Kraftwerken, die den diskriminierungsfreien Netzanschluss gerade auch für neue Anbieter erleichtern soll. Eine Verordnung zur Anreizregulierung soll Netzbetreibern einen Anreiz für kostengünstigeren Netzbetrieb schaffen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 66 und 67). Kurzfristig soll die geplante befristete Verschärfung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht wirken. Sie erleichtert es den Kartellbehörden, gegen wettbewerbswidrige Preise von marktbeherrschenden Energieunternehmen vorzugehen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 65).
- 20. Eine leistungsfähige und klimaverträgliche Energieversorgung ist ohne moderne Energietechnologien nicht vorstellbar. Neue Technologien müssen durch Forschung und Entwicklung vorbereitet werden. Die Bundesregierung hat daher die Mittel für Energieforschung und Innovation bis 2009 um mehr als 30 % aufgestockt. Sie wird im Zeitraum von 2006 bis 2009 insgesamt 2 Mrd. € in neue Energietechnologien investieren und somit zu Klimaschutz, Wachstum und Beschäftigung beitragen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 61).
- 21. Die Bundesregierung wird darüber hinaus in der zweiten Jahreshälfte 2007 ein Energie- und Klimaprogramm mit einem konkreten Maßnahmenkatalog entwickeln, durch das Versorgungssicherheit, wettbewerbsfähige Energiekosten und wirksamer Klimaschutz effizient miteinander verknüpft werden sollen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 117). Zur Vorbereitung diente ein Diskussionsprozess, den die Bundesregierung im Rahmen dreier Energiegipfel im April 2006, im Oktober 2006 und im Juli 2007 führte.
- 22. Als zentrale Bestandteile moderner Produktions- und Dienstleistungsprozesse stellen Transport und Logistik wichtige Produktionsfaktoren für die Wirtschaft dar und tragen wesentlich zu ihrer Wettbewerbsfähigkeit bei. Mit dem Investitionsrahmenplan 2010 hat die Bundesregierung verkehrsträgerübergreifend eine mittelfristige Investitionsplanung für die Infrastruktur entwickelt, um auch in Zukunft die Leistungsfähigkeit des deutschen Verkehrssystems zu sichern (vgl. Tabelle lfd. Nr. 109). Mit dem Masterplan "Güterverkehr und Logistik" wird bis Ende des Jahres 2007 zudem ein Handlungskonzept für eine effizientere Gestaltung des Güterverkehrssystems und eine bessere Nutzung der Verkehrswege und Logistikinfrastruktur vorgelegt (vgl. Tabelle lfd. Nr. 110).
- 23. Deutschland wird im Zeitraum 2007 - 2013 insgesamt 26,3 Mrd. € aus den EU-Strukturfonds erhalten. Davon entfallen 16,1 Mrd. € auf das Konvergenzziel (neue Bundesländer und Region Lüneburg) und 9.4 Mrd. € auf das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit (alte Bundesländer). 850 Mio. € sind für grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit vorgesehen. Deutschland hat sich verpflichtet, 71% der Strukturfondsmittel im Konvergenzziel und 81% der Mittel im Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung für sogenannte "lissabonkonforme" Maßnahmen einzusetzen. Inhaltliche Schwerpunkte sind die Förderung von Innovation, Forschung und Entwicklung, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen, die Entwicklung und der Ausbau der Infrastruktur für nachhaltiges Wachstum, der Ausbau überregionaler Verkehrsverbindungen sowie die Ausrichtung des Arbeitsmarktes auf neue Herausforderungen.
4. Arbeitsmarkt auf neue Herausforderungen ausrichten
- 24. Die Bundesregierung wird den eingeschlagenen Weg der Arbeitsmarktreformen fortführen, um die Rahmenbedingungen für einen nachhaltigen Abbau der Arbeitslosigkeit weiter zu verbessern. Sie hat sich u.a. zum Ziel gesetzt, den paritätisch finanzierten Beitragssatz zur Sozialversicherung dauerhaft unter 40% zu halten und damit zusätzliche Chancen für einen weiteren Anstieg sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen. Dieses Ziel ist bereits in diesem Jahr erreicht worden, weil der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 6,5% auf 4,2% gesenkt wurde.
Finanziert wird dies durch Einsatz eines Umsatzsteuerpunktes aus der Erhöhung des Umsatzsteuersatzes von 16% auf 19% zu Beginn dieses Jahres sowie durch Effizienzgewinne und Effektivitätssteigerungen bei der Bundesagentur für Arbeit (vgl. Tabelle lfd. Nr. 8). Trotz der Erhöhung der Beiträge zur GRV von 19,5% auf 19,9% und zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um 0,6 Prozentpunkte ergibt sich eine Beitragssatzsenkung von netto 1,3 Prozentpunkten. Im Ergebnis beträgt der paritätisch finanzierte Gesamtbeitragssatz im Jahr 2007 39,7%, also weniger als 40%. Es ist beabsichtigt, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2008 um weitere 0,3 Prozentpunkte auf dann 3,9% zu senken (vgl. Tabelle lfd. Nr. 8).
- 25. Die Bekämpfung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit sowie die Integration von Geringqualifizierten stellt eine der zentralen Aufgaben am deutschen Arbeitsmarkt dar und bildet einen Schwerpunkt der Arbeitsmarktpolitik. Die Bundesregierung legt besonderen Wert auf die Förderung von Menschen ohne Berufsabschluss und hat beispielsweise für junge Menschen im Rahmen des "Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland" mit dem Sonderprogramm "Einstiegsqualifizierung Jugendlicher" eine Brücke zum Einstieg in den Arbeitsmarkt geschaffen. Das Programm unterstützt den Übergang junger Menschen in die berufliche Ausbildung und wird als Regelleistung eingeführt (vgl. Tabelle lfd. Nr. 151). Darüber hinaus wird mit dem "Qualifizierungszuschuss" ein Lohnkostenzuschuss für langzeitarbeitslose junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss eingeführt. Ein Teil des Zuschusses wird obligatorisch für die Qualifizierung durch den Arbeitgeber verwendet (vgl. Tabelle lfd. Nr. 152). Zudem soll die Einstellung besonders arbeitsmarktferner Langzeitarbeitsloser, die mehrere Vermittlungshemmnisse aufweisen und ohne Förderung keine Chance auf dem Arbeitmarkt haben, verbessert werden. Durch ein neues Instrument, "Leistungen zur Beschäftigungsförderung" im Zweiten Sozialgesetzbuch, können Beschäftigungsverhältnisse mit einem zunächst für 24 Monate befristeten und anschließend unbefristeten Zuschuss von bis zu 75% der Lohnkosten sowie Zuschüssen für eine begleitende Qualifizierung gefördert werden (vgl. Tabelle lfd. Nr. 143).
- 26. Vor dem Hintergrund einer alternden Erwerbsbevölkerung und der immer noch nicht ausreichend hohen Beschäftigungsquote älterer Menschen hat die Bundesregierung ihre Anstrengungen zur Integration älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt unter anderem durch die "Initiative 50plus" weiter verstärkt. Ziel der Initiative ist es, die Beschäftigungsfähigkeit und die Beschäftigungschancen Älterer zu verbessern (vgl. Tabelle lfd. Nr. . 162ff.). Durch den Ausbau und die attraktivere Ausgestaltung des Kombilohns zum Ausgleich von Verdienstrückgängen bei Aufnahme einer geringer entlohnten Tätigkeit, der Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber sowie der Weiterbildungsförderung sollen die Perspektiven älterer Menschen am Arbeitsmarkt verbessert werden. Um die Unternehmen zu ermutigen, mehr Ältere einzustellen, wurde die Befristung von Arbeitsverträgen mit Beschäftigten ab 52 Jahren dauerhaft und im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht erleichtert. Mit der Initiative "Neue Qualität der Arbeit" (INQA) und der Förderung von Modellvorhaben zur Erarbeitung altersgerechter Arbeitsbedingungen sollen die Voraussetzungen für den Erhalt von Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit optimiert werden.
- 27. Zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Stärkung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit von Familien trägt die Bundesregierung u.a. durch den Ausbau eines hochwertigen Betreuungsangebotes auch für Kleinkinder bei. Bund, Länder und Kommunen haben sich darauf verständigt, bis 2013 das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren auf 750.000 Plätze in Kindertagespflege und Tageseinrichtungen zu erhöhen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 174).
5. Ausblick
- 28. Aus der erfreulichen aktuellen Entwicklung den Schluss zu ziehen, allein der Aufschwung könne alle noch vorhandenen strukturellen Probleme lösen, wäre nach Ansicht der Bundesregierung verfehlt. In diesem Jahr geht es darum, den in Gang gekommenen Aufschwung zu festigen, die Konsolidierung der Haushalte fortzuführen und weitere innere Wachstumskräfte der Wirtschaft freizusetzen. Die Bundesregierung ist daher entschlossen, auch in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode auf Reformkurs zu bleiben. Neben den bereits angesprochenen Reformen steht unter anderem ein umfassendes Wagniskapital-Finanzierungsgesetz ebenso auf der Tagesordnung wie der Ausbau der Mitarbeiterbeteiligung. Hinzukommen insbesondere die Reform der Pflegeversicherung sowie der weitere konsequente Bürokratieabbau. Auch am Arbeitsmarkt ist das Ende des Reformweges noch nicht in Sicht.
Anhang zum Teil I
Länderspezifische Empfehlungen und Themen, die besondere Aufmerksamkeit genießen sollen ("points to watch"), aus der Stellungnahme des Rates für Deutschland und ausgewählte Maßnahmen von Bund und Ländern [wird in der Druckfassung als Kasten in den Fließtext integriert]
Länderspezifische Empfehlungen | Ausgewählte Maßnahmen |
---|---|
1. Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen ... | |
1.1 ... durch fortgesetzte Haushaltskonsolidierung und damit verbundenen Schuldenabbau | - Erhöhung des Umsatz- und des Versicherungssteuerregelsatzes um 3 Prozentpunkte; davon 1 Prozentpunkt zur Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags (vgl. Tabelle lfd. Nr. 1). - Bundeshaushalt: kontinuierliche Reduktion der Nettokreditaufnahme bis 2011 auf Null (vgl. Tabelle lfd. Nr. 6). - Gesamtstaat: struktureller Haushaltsausgleich 2010 (vgl. Tabelle lfd. Nr. 6). - Gesetz zur Anpassung der Altersgrenzen an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. Tabelle lfd. Nr. 9) |
1.2 durch Umsetzung der Gesundheitsreform und damit verbundene Kontrolle des Ausgabenwachstums und Steigerung der Effizienz des Gesundheitswesens | - Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) (vgl. Tabelle lfd. Nr. 15). |
2. Verbesserung des Rahmens für Wettbewerb auf den Güter- und Dienstleistungsmärkten | |
2.1 durch weitere Lockerung der restriktiven Vorschriften für reglementierte Gewerbe und Berufe | - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (vgl. Tabelle lfd. Nr. 70). - Entwurf des Rechtsdienstleistungsgesetzes, durch den eine zeitgemäße Regelung für nichtanwaltliche Rechtsdienstleistungen geschaffen wird (vgl. Tabelle lfd. Nr. 71). |
2.2 durch wirksame Regulierung des Bitstrom-Zugangs auf der Vorleistungsebene | - Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur vom 13. September 2006 (vgl. Tabelle lfd. Nr. 77). |
3. Reduktion der strukturellen Arbeitslosigkeit | |
3.1 durch Eingliederung gering qualifizierter Arbeitskräfte im Wege eines besseren Zugangs zu Qualifikationen | - Sonderprogramm der Bundesagentur für Arbeit "Integrationsfortschritte für Betreuungskunden (IfB)" (vgl. Tabelle lfd. Nr. 142). - Einführung eines Lohnkostenzuschusses und eines Qualifizierungszuschusses für benachteiligte junge Menschen, die anhaltend arbeitslos sind (vgl. Tabelle lfd. Nr. 152). |
3.2 durch die weitere Verfolgung der vorgeschlagenen Reform des Steuer- und Sozialleistungssystems | - Fortentwicklung des SGB II; Inhaltliche Änderungen im Bereich des materiellen Leistungsrechts (vgl. Tabelle lfd. Nr. 139). |
3.3 durch Einrichtung einer effektiveren Arbeitsvermittlungen für Langzeitarbeitslose | - Verbesserung der Ablauforganisation der Vermittlung in der Bundesagentur für Arbeit durch die Einführung der Handlungsprogramme (vgl. Tabelle lfd. Nr. 141). - Sozialer Arbeitsmarkt: Schaffung von bis zu 100.000 sozialversicherungspflichtigen Stellen für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 143). |
3.4 durch die Verbesserung der beruflichen Integration von jungen Menschen | - Einführung eines Lohnkostenzuschusses und eines Qualifizierungszuschusses für benachteiligte junge Menschen, die anhaltend arbeitslos sind (vgl. Tabelle lfd. Nr. 152). |
Points to watch | Ausgewählte Maßnahmen |
---|---|
4. Verbesserung der Verfahren im öffentlichen Beschaffungswesen | |
- Vereinfachung und Modernisierung des Vergaberechts (vgl. Tabelle lfd. Nr. 92). | |
5. Verbesserung des Rahmens für Wettbewerb im Schienenverkehr und bei den Gas- und Stromnetzen, bei denen aufgrund der hohen Konzentration nicht genügend Wettbewerb gegeben ist | |
- Intensivierung des Wettbewerbs auf dem Strom- und Gasmarkt u.a. durch Kraftwerksnetzanschluss-Verordnungen, Anreizregulierungsverordnung und die geplante befristete Verschärfung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht (vgl. Tabelle lfd. Nr. 65, 66, 67). - Fortführung der Eisenbahnstrukturreform durch ein Gesetz zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes (vgl. Tabelle lfd. Nr. 75). - Intensivierung des Wettbewerbs im SPNV (Schienenpersonennahverkehr) (vgl. Tabelle lfd. Nr. 76). | |
6. Beschleunigung des Prozesses der Gründung junger Unternehmen und Vereinfachung der Anstellung des ersten Beschäftigten | |
- Gesetzentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts (vgl. Tabelle lfd. Nr. 102). - Neukoordinierung und -strukturierung der einzelbetrieblichen Gründungsberatungsprogramme durch Bund und Länder (vgl. Tabelle lfd. Nr. 106). - Einführung der startothek (www.startothek.de), eines datenbankgestützten Online-Beratungsprogramms für Existenzgründungsberater (vgl. Tabelle lfd. Nr. 105). | |
7. Verbesserung des lebensbegleitenden Lernens auf der Grundlage der bestehenden Maßnahmen (einschließlich einer Stärkung der beruflichen Bildung für Erwachsene) sowie verstärkte Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen. | |
- Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland (042010). Der ursprünglich bis 2007 laufende Ausbildungspakt wurde für den Zeitraum bis 2010 verlängert (vgl. Tabelle lfd. Nr. 46). - Qualitative und quantitative Verbesserung der frühkindlichen Förderung in Kindertageseinrichtungen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 48). - Ausbau des Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren auf 750.000 Plätze in Kindertagespflege und Tageseinrichtungen bis 2013 (vgl. Tabelle lfd. Nr. 174). |
Empfehlungen für die Länder des Euro-Raums | Ausgewählte Maßnahmen |
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1. Haushaltskonsolidierung, indem mittelfristige Ziele nach dem Stabilitäts- und Wachstumspakt angestrebt werden und sich somit bemüht wird, eine jährliche strukturelle Anpassung von mindestens 0,5 % des BIP als Richtwert einzuhalten. | |
- Abbau des strukturellen Defizits in der aktuellen Programmperiode (2007 bis 2011) jahresdurchschnittlich um ½ Prozentpunkt. - Nominaler Ausgleich des Staatshaushalts voraussichtlich im Jahr 2009. - Strukturell ausgeglichener Staatshaushalt im Jahr 2010 (vgl. Tabelle lfd. Nr. 6). | |
2. Verbesserung der Qualität der öffentlichen Finanzen, indem die öffentlichen Ausgaben und ihre Steuerregelungen in der Absicht überprüft werden, Produktivität und Innovationen zu fördern, um zu Wirtschaftswachstum und zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beizutragen. | |
- Ausgabenseitige Stärkung der Wachstumsgrundlagen: 25 Mrd. Euro Programm sowie im Jahr 2008 gut 2 Mrd. Euro für Schwerpunktsetzungen in den Bereichen Sicherheit, Forschung und Bildung sowie Entwicklungshilfe. - Steuerliche Maßnahmen: Umfinanzierung Sozialversicherungsbeiträge/Senkung der Lohnnebenkosten (vgl. Tabelle lfd. Nr. 1 und 8) Reform der Unternehmensbesteuerung (vgl. Tabelle lfd. Nr. 107) Evaluierung der 20 größten Steuervergünstigungen hinsichtlich Effizienz und Effektivität (vgl. Tabelle lfd. Nr. 5). - Institutionelle Maßnahmen: Einsetzung einer gemeinsamen Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Ziel u.a.: Verbesserung der institutionellen Voraussetzungen für tragfähige öffentliche Haushalte von Bund und Ländern durch Regelungen zur Eindämmung der Staatsverschuldung und eines Verfahrens zur Vorbeugung von Haushaltskrisen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 27). | |
3. Verbesserung des Wettbewerbs insbesondere im Dienstleistungssektor , und Ausbau der Maßnahmen, mit denen die vollständige Integration der Finanzmärkte und der Wettbewerb bei Finanzdienstleistungen für Privatkunden gefördert wird. | |
- Novellierung des Investmentgesetzes (vgl. Tabelle lfd. Nr. 95). - Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie (vgl. Tabelle lfd. Nr. 94). - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte der Finanzinstrumente (vgl. Tabelle lfd. Nr. 100). - Verbesserung der bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften zur Stärkung der Risikovorsorge der Banken (vgl. Tabelle lfd. Nr. 97). | |
4. Mehr Flexibilität und Sicherheit auf den Arbeitsmärkten, u. a. durch eine bessere Angleichung von Lohn- und Produktivitätsentwicklung und die Ausbalancierung von Kündigungsschutz und Sicherheit auf dem Markt, und Förderung der Arbeitskräftemobilität über Länder- und Berufsgrenzen hinweg. | |
- Schaffung von bis zu 100.000 sozialversicherungspflichtigen Stellen für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 143). - Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen in Regionen mit besonders hoher und verfestiger Arbeitslosigkeit (vgl. Tabelle lfd. Nr. 144). - "job - Jobs ohne Barrieren" - Initiative für Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen sowie betriebliche Prävention (vgl. Tabelle lfd. Nr. 146). |
Teil II
Tabelle: Maßnahmen und deren Stand der Umsetzung im Rahmen des Nationalen Reformprogramms 2006 - 2007
Die Tabellen befinden sich im PDF-Dokument