Der Bundesrat hat in seiner 972. Sitzung am 23. November 2018 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 9. November 2018 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen
Anlage
Entschließung zum Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG)
- 1. Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen der Beschlussfassung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes festgelegt, dass das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) bei Auslegungsfragen zu den als Grundlage für die Abrechnung der stationären Leistungen in Krankenhäusern dienenden Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Klarstellungen und Änderungen mit Wirkung auch für die Vergangenheit vornehmen kann.
- 2. Beim OPS 8-98b sind in der Folge des Urteils des Bundessozialgerichts vom 19. Juni 2018 zur Frage der Auslegung der Transportentfernung bei der Verlegung von Schlaganfallpatientinnen und -patienten sowie infolge der ebenfalls durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz neu geregelten Verjährungsfristen des § 109 Absatz 5 SGB V aktuell bundesweit tausende von Klageverfahren bei den Sozialgerichten anhängig, weil in einer Vielzahl von Abrechnungsverfahren aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 vorsorglich von den Krankenkassen Klage eingereicht worden ist.
- 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung vor diesem Hintergrund auf, auf das DIMDI einzuwirken, unverzüglich, jedenfalls noch im Jahr 2018, die rückwirkende Klarstellung der Formulierung im OPS 8-98b vorzunehmen.