Der Bundesrat hat in seiner 951. Sitzung am 25. November 2016 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Vollendung der Nachkrisenreformagenda des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS)
- 1. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) hat angekündigt, seine Nachkrisenreformagenda, die derzeit insbesondere noch Überlegungen zur Risikomessung und Bestimmung der notwendigen Eigenmittel umfasst, noch im Jahr 2016 abzuschließen.
- 2. Der Bundesrat weist auf die hohe Bedeutung eines zügigen Abschlusses des Reformpakets hin. Die Einführung kohärenter globaler Standards ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, die Planungssicherheit für die Kreditinstitute weiter zu erhöhen. Anhaltende Unsicherheit über den weiteren Fortgang der regulatorischen Entwicklung erschwert die Anpassung der Geschäftsmodelle und damit auch frühzeitige strategische Weichenstellungen in einem für die Banken herausfordernden geschäftlichen Umfeld.
- 3. Nachdem bereits im Jahr 2010 als unmittelbare Reaktion auf die Finanzkrise eine Härtung der Eigenkapitalbestandteile der Banken sowie eine höhere Eigenmittelausstattung beschlossen worden waren, um die Solidität und Stabilität des Bankensektors insgesamt zu stärken, steht bei der derzeitigen Überarbeitung der regulatorischen Risikomessmethoden die adäquate Bewertung der einzelnen Risikoarten im Mittelpunkt. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Besonderheiten lokaler Banken wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken sowie privater Regionalbanken im Kredit- und Einlagengeschäft adäquat berücksichtigt werden.
- 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, eine verlässliche gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, rechtlich selbständige wie unselbständige Förderbanken mit staatlichen Garantien von dem Anwendungsbereich der europäischen Regulierung und der Aufsicht durch die Europäische Zentralbank ausnehmen zu können und einem nationalen Regulierungs- und Aufsichtsregime zu unterstellen, das ihrem besonderen Geschäfts- und Risikoprofil angemessen Rechnung trägt. Der Bundesrat erkennt in der derzeitigen Überprüfung der internationalen und europäischen Regeln die Chance, eine Gleichbehandlung aller Förderbanken in Europa zu erreichen. Aufgrund ihrer Einstufung als Kreditinstitute fallen Landesförderbanken, anders als die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), regelmäßig in den Anwendungsbereich der europäischen Finanzmarktregulierung. Nach Überzeugung des Bundesrates berücksichtigt dies die geschäftsmodellspezifischen Besonderheiten von Landesförderbanken nicht oder nur unzureichend.
- 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darüber hinaus, sich für die Entwicklung von Lösungen einzusetzen, bei denen Fortschritte in der Risikomessung nicht zu Lasten der Finanzierung des realwirtschaftlichen Sektors, insbesondere der auf den Bankkredit als wichtigste Finanzierungsquelle nach wie vor in besonderem Maße angewiesenen kleinen und mittelständischen Unternehmen gehen. Daher spricht sich der Bundesrat entschieden für einen Erhalt des sog. KMU-Korrekturfaktors aus, der das vergleichsweise geringe Risiko von Mittelstandskrediten widerspiegelt.
- 6. Das deutsche Bankwesen ist durch eine Mischung aus international tätigen Großbanken sowie Spezialkreditinstituten einerseits sowie aus in ihrer Geschäftstätigkeit auf ihr jeweiliges regionales Geschäftsgebiet fokussierten Sparkassen sowie kleinen und mittelständischen Banken andererseits geprägt. Gerade die kleinteilige Struktur der deutschen Kreditwirtschaft hat sich in der Finanzkrise 2008/09 als im internationalen Vergleich äußerst robust und stabilisierend erwiesen. Damit Sparkassen sowie kleine und mittelständische Banken nicht überfordert werden, spricht sich der Bundesrat für die konsequente Anwendung des Proportionalitätsprinzips in der Bankenregulierung aus. Er fordert daher die Bundesregierung auf, sich für eine proportionale Regulierung einzusetzen.