Der Deutsche Bundestag hat in seiner 228. Sitzung am 19. Juni 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/13380 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität - Drucksache 016/12585 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Artikel 2 wird wie folgt gefasst:
"Artikel 2
Änderung des Bundespolizeigesetzes
Das Bundespolizeigesetz vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 215) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. § 64 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- a) In Satz 1 werden nach dem Wort "Vereinbarungen" die Wörter "oder der Beschluss des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität (ABl. L 210 vom 6. August 2008, S. 1)" eingefügt.
- b) In Satz 2 werden nach dem Wort "bedarf," die Wörter "oder auf Grund des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 (ABl. L 210 vom 6. August 2008, S. 1)" eingefügt.
- 2. In § 65 Absatz 2 werden nach dem Wort "Vereinbarungen" die Wörter "oder der Beschluss des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 (ABl. L 210 vom 6. August 2008, S. 1)" eingefügt."
Fristablauf: 10.07.09
Erster Durchgang: Drucksache. 176/09 (PDF)