Empfehlungen der Ausschüsse
Dritte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
890. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2011
A
Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:
1. Zu Artikel 3 Satz 2
In Artikel 3 Satz 2 ist die Angabe "Artikel 1 Nummer 8" durch die Angabe "Artikel 1 Nummer 9" zu ersetzen.
Begründung:
Die Änderung dient der sachlichen Richtigstellung der Fundstelle, um das Gewollte zu erreichen.
B
2. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.