Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin, den 28. August 2013
Chef der Staatskanzlei
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß dem Beschluss der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern übermittle ich die in der Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Nationalen Umsetzung der GAP-Reform mit dem Antrag, dass der Bundesrat diese fassen möge.
Ich bitte, den Entschließungsantrag gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 20. September 2013 zu setzen und im Anschluss den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Pegel
Entschließung des Bundesrates zur Nationalen Umsetzung der GAP-Reform
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
- 1. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass sich am 25.06.2013 Agrarrat, Europäische Kommission und die Berichterstatter des Europäischen Parlaments auf einen Kompromiss zu den Eckpunkten der Agrarpolitik ab 2015 weitestgehend geeinigt haben.
- 2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass in der Gesamtschau von erster und zweiter Säule eine ausgewogene Ausgestaltung der Agrarpolitik und deren Finanzierung in Deutschland erreicht werden sollte. Um dies zu erreichen und die wachsenden gesellschaftlichen Herausforderungen und die zusätzlichen Aufgaben in den ländlichen Räumen zu bewältigen, sollte sich die Verteilung der künftigen Mittel für die ländliche Entwicklung an den heutigen Anteilen der Bundesländer orientieren und Kürzungen der ELER-Mittel linear erfolgen.
- 3. Der Bundesrat verweist mit Sorge darauf, dass es auf europäischer Ebene weitere Trilog-Verhandlungen zu den direkt mit dem Mittelfristigen Finanzrahmen der EU 2014 - 2020 (MFR) in Zusammenhang stehenden Eckpunkten der o.g. Beschlüsse geben wird, die unter Umständen die ausgehandelten Kompromisse insgesamt nochmals in Frage stellen könnten. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, nachdrücklich an den bisherigen Trilog-Ergebnissen festzuhalten.
- 4. Der Bundesrat spricht sich grundsätzlich gegen die Wiedereinführung gekoppelter Zahlungen in Deutschland aus.
- 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung auf europäischer Ebene eine eindeutige und einheitliche Klärung zur Anrechenbarkeit von Agrarumweltprogrammen und der Förderung des ökologischen Landbaus bei den Greening-Auflagen vor dem Hintergrund des Doppelförderungsverbotes zu erwirken.
- 6. Der Bundesrat hält eine sofortige Einführung einer einheitlichen nationalen Greening-Prämie sowie die Einführung einer bundeseinheitlichen Basisprämie für alle förderfähigen Flächen in der Bundesrepublik Deutschland, die in vier gleichen Schritten bis 2019 erreicht wird im Rahmen einer Entscheidung zum Gesamtpaket der nationalen Umsetzung der 1. und
- 2. Säule der GAP für erforderlich.
- 7. Der Bundesrat spricht sich für die Beibehaltung der bisherigen Gebietskulisse der benachteiligten Gebiete bis 2018 aus; eine Umstellung auf die neue Gebietskulisse der benachteiligten Gebiete sollte erst danach eingeführt werden. Für alle anderen Gebiete, die heute benachteiligte Gebiete sind, aber nicht in der neuen Kulisse liegen, wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, welche Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen werden können.
- 8. Nach Auffassung des Bundesrates könnte die Unterstützung von Junglandwirten in Deutschland obligatorisch in der ersten Säule im Rahmen einer Entscheidung zum Gesamtpaket der nationalen Umsetzung der 1. und 2. Säule der GAP zur Anwendung kommen. Der Bundesrat hält diese zusätzliche Zahlung bis zur möglichen Förderobergrenze von 90 Hektar pro Betrieb für möglich. Überdies sollten Junglandwirtinnen und Junglandwirte ab 2015 bei Existenzgründungen in vollem Umfang mit Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve ausgestattet werden.
- 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ausdrücklich, bei den Trilog-Verhandlungen Anfang September die ablehnende Haltung zum Instrument der Degression und Kappung beizubehalten. Bei Verzicht auf Degression und Kappung spricht sich der Bundesrat für Zusatzzahlungen für die ersten Hektare aus, die 5 Prozent der nationalen Obergrenze nicht übersteigen und für die ersten 46 ha gewährt werden sollten.
Begründung:
Die Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2015 steht auf europäischer Ebene nach mehrjährigen Verhandlungen nunmehr vor dem Abschluss. Die wesentlichen Eckpunkte der neuen GAP wurden bereits am 25. Juni 2013 mit der Veröffentlichung des sogenannten angepassten Verhandlungsmandates (Einigung zwischen Agrarrat, EU-Kommission und Berichterstattern der Europäischen Parlaments) getroffen und lassen den Mitgliedstaaten in vielen Fällen Flexibilität bei der Entscheidung über die Anwendung einzelner Maßnahmen bzw. deren konkreter Ausgestaltung. Dies gilt insbesondere im Bereich der Direktzahlungen (1. Säule). Neben der obligatorischen Anwendung des Greenings, der Junglandwirteregelung sowie einer Zusatzzahlung für die ersten Hektare als Ersatz für eine Degression der Direktzahlungen, können die Mitgliedstaaten weitere fakultative Sonderzahlungen aus der 1. Säule entscheiden (gekoppelte Zahlungen, Kleinerzeugerregelung, Förderung benachteiligter Gebiete).
Der Bund hat am 02. Juli 2013 den Ländern einen Vorschlag zur nationalen Umsetzung vorgelegt und gleichzeitig dafür geworben, möglichst zeitnah eine grundsätzliche Entscheidung dazu im Dialog von Bund und Ländern zu treffen. Die nationale Umsetzung der GAP muss möglichst rechtzeitig sowie in der Gesamtschau beider Säulen ausgewogen und Interessen wahrend entschieden werden.