Der Deutsche Bundestag hat in seiner 230. Sitzung am 2. Juli 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/13673 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen (Umsetzungsgesetz Rahmenbeschluss Einziehung) - Drucksache 016/12320 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
- 1. Die Überschrift des Gesetzes wird wie folgt gefasst:
"Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen und des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI des Rates vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren (Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverurteilungen)".
- 2. Artikel 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
"1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a) Die Angaben zu den §§ 56a bis 58 werden durch folgende Angaben ersetzt:
"Entschadigung der verletzten Person § 56a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens § 56b
Vollstreckung § 57
Kosten der Vollstreckung § 57a
Sicherung der Vollstreckung § 58." - b) Die Angabe zu § 61b wird durch folgende Angaben ersetzt:
"Gemeinsame Ermittlungsgruppen § 61b
Audiovisuelle Vernehmung § 61c". - c) Die Angabe zu § 67a wird wie folgt gefasst:
"Rechtshilfe Für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen § 67a".
- d) Nach der Angabe zu § 71 wird folgende Angabe eingefügt:
"Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens § 71a".
- e) Die Angabe zu § 74a wird wie folgt gefasst:
"Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen § 74a".
- f) Die Angaben zu den §§ 88 bis 90 werden durch folgende Angaben ersetzt:
"Grundsatz § 88
Voraussetzungen der Zulässigkeit § 88a
Unterlagen § 88b
Ablehnungsgrunde § 88c
Verfahren § 88d
Vollstreckung § 88e
Aufteilung der Erträge § 88f
Sicherstellungsmasnahmen § 89
Ausgehende Ersuchen § 90"."
- a) Die Angaben zu den §§ 56a bis 58 werden durch folgende Angaben ersetzt:
- 3. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 3 eingefügt:
"Artikel 3
Änderung des Strafgesetzbuchs- In § 56g Absatz 2 Satz 1 des Strafgesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch ... (BGBl. I S. ...) geändert worden ist, werden die Wörter "im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes" gestrichen."
- 4. Der bisherige Artikel 3 wird Artikel 4.
Fristablauf: 18.09.09
Erster Durchgang: Drucksache. 067/09 (PDF)