Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO
Bundesministerium der Finanzen
Berlin, 21. November 2012
Parlamentarischer Staatssekretär
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2012.
Auf Bitte der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie des gleich lautenden Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2012
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Einzelplan/Kapitel/Titel | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe | Ansatz laut Haushalts plan 2012 T€ | bewilligte über-/außer- planmäßige Ausgabe T€ |
1 | 2 | 3 | 4 |
04 | Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt | ||
0401 | Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt | ||
53202 | Kosten aus Anlass von Auslandsreisen der Bundeskanzlerin (einschließlich Staatsbesuchen) Höhere Ausgaben auf Grund vermehrter Auslandsreisen der Bundeskanzlerin. | 600 | 350 |
08 | Bundesministerium der Finanzen | ||
0802 | Allgemeine Bewilligungen | ||
63601 | Erstattung von Verwaltungskosten an die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost nach Maßgabe der §§ 26 Abs. 4, 26k Abs. 1 BAPostG Verwaltungskostensteigerung 2011 bei der BAnstPT. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 26k Absatz 1 Nr. 3 Satz 1 BAPostG. | 1.200 | 65 |
10 | Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz | ||
1014 | Friedrich Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit | ||
71201 | Baumaßnahmen von mehr als 1 000 000 € im Einzelfall Erhöhter Bedarf im Haushaltsjahr 2012 auf Grund von Kostensteigerungen und Verzögerungen des Mittelabflusses in 2011 bei der Baumaßnahme von Sicherheitslaboren und Stallgebäuden für das Friedrich Löffler-Institut auf der Insel Riems. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Generalunternehmervertrag. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Juli 2012 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | 13.748 | 13.526 |
11 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales | ||
1102 | Allgemeine Bewilligungen | ||
532 02 apl | Maßnahmen und Projekte des Beauftragten der Bundeskanzlerin für die Deutsch-Griechische Versammlung ohne direkten arbeits- oder sozialpolitischen Bezug Aufwendungen im Zusammenhang mit der bundesseitigen Unterstützung der deutschgriechischen Zusammenarbeit im Rahmen der Deutsch-Griechischen Versammlung, insbesondere durch Experteneinsätze. | 100 | |
1113 | Sozialversicherung und Erstattungen im Zusammenhang mit der | ||
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | |||
63685 | Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten und Integrationsprojekten beschäftigten behinderten Menschen Schlussabrechnung der Erstattung des Bundes für seit 2008 bzw. 2009 durch die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung geleistete Rentenversicherungsbeiträge für im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigte behinderte Personen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 179 Absatz 1 Satz 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. September 2012 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | 1.100.000 | 24.000 |
15 | Bundesministerium für Gesundheit | ||
1502 | Allgemeine Bewilligungen | ||
68786 | Beiträge an internationale Organisationen Auswirkungen der Wechselkursentwicklung auf die Höhe der Beitragszahlung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf internationalen Vereinbarungen. | 30.536 | 2.000 |
17 | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | ||
1702 | Allgemeine Bewilligungen | ||
63201 | Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft Mehrausgaben auf Grund einer erheblichen Anzahl von Neuanträgen auf Ruherechtsentschädigung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen auf Grund des Gräbergesetzes. | 34.000 | 3.750 |
20 | Bundesrechnungshof | ||
2001 | Bundesrechnungshof | ||
81255 | Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, Software Ersatzbeschaffung von IT-Komponenten und Softwarelizenzen zur Aufrechterhaltung eines sicheren IT-Betriebs beim Bundesrechnungshof. | 406 | 375 |
2003 | Prüfungsämter des Bundes | ||
81255 | Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, Software Ersatzbeschaffung von IT-Komponenten und Softwarelizenzen zur Aufrechterhaltung eines sicheren IT-Betriebs bei den Prüfungsämtern des Bundes. | 404 | 395 |
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Einzelplan/Kapitel/Titel/ VE | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE | Ansatz VE laut Haushalts plan 2012 T€ | bewilligte über-/außer planmäßige VE T€ |
1 | 2 | 3 | 4 |
12 | Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung | ||
1226 | Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn | ||
725 11 apl | Kleine Baumaßnahmen Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2013 bis zu: 546 T€ Beauftragung notwendiger Maßnahmen zur Sanierung der Glasfassadenfußpunkte (Bereich Mauermahnmal und Eingangsfassade) des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses. | 546 | |
15 | Bundesministerium für Gesundheit | ||
1511 | Robert Koch-Institut | ||
712 01 üpl | Baumaßnahmen von mehr als 1 000 000 € im Einzelfall Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2013 bis zu: 7.680 T€ Im Haushaltsjahr 2014 bis zu: 4.984 T€ Im Haushaltsjahr 2015 bis zu: 300 T€ Mehrbedarf wegen nicht vorhersehbarer Veränderungen im Baufortschritt insbesondere auf Grund von zwei Insolvenzen und damit verbundener finanzieller Ausgleichs- und erhöhter Werkvertragsverpflichtungen sowie in Folge nachträglich erforderlich gewordener technischer Optimierungen. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. August 2012 dem Deutschen Bundestag und mit Schreiben vom 10. August 2012 dem Bundesrat mitgeteilt worden. | 2.000 | 12.964 |
3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben (ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen)
Einzelplan/Kapitel/Titel | Einzelplan-/Kapitelbezeichnung/Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe | Ansatz laut Haushalts plan 2012 T€ | über-/außer planmäßige Ausgabe T€ |
1 | 2 | 3 | 4 |
06 | Bundesministerium des Innern | ||
0601 | Bundesministerium | ||
68806 | Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht Zahlungsverpflichtungen gegenüber der EU-Kommission auf Grund eines Verstoßes gegen EU-Recht. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Artikel 19 Absatz 3 der Entscheidung des Rates 2000/596/EG. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG gegeben hätte. | 217 |