Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zu dem geplanten Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus
(SWIFT-Abkommen)

Der Bundesrat hat in seiner 864. Sitzung am 27. November 2009 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates zu dem geplanten Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (SWIFT-Abkommen)

Begründung

Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist ein gemeinsames Anliegen der EU und der Vereinigten Staaten von Amerika. Dazu gehört auch ein entschlossenes Vorgehen gegen die Finanzierung terroristischer Verbrechen.

Gleichwohl müssen auch hier die verfassungsmäßigen Anforderungen gewahrt bleiben. Sicherheit und Freiheit gehören in einer offenen Gesellschaft untrennbar zusammen. Deshalb stehen bei der Aufdeckung und Verfolgung der Finanzierung terroristischer Straftaten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ebenso wenig wie Eigentums- und Berufsfreiheit zur Disposition.

Das gilt in besonderem Maße für den Schutz sensibler Bankdaten. Vertrauliche Finanztransaktionen bilden die Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung.

Nach dem derzeitigen Stand ist zu besorgen, dass das geplante Abkommen einen weitreichenden Zugriff auf - internationale wie nationale - Finanztransaktionsdaten erlaubt, ohne hinreichende Vorkehrungen zum Schutz der betroffenen Grundrechtspositionen vorzusehen.

Erhebliche Bedenken bestehen insbesondere, soweit eine Datenübermittlung auch ohne einen konkreten Verdacht auf strafbare Aktivitäten der Betroffenen beabsichtigt ist. Damit erhielten die Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika Befugnisse, die den deutschen Sicherheitsbehörden von Verfassungs wegen verwehrt sind.

Hinzu kommt, dass wesentliche Verhandlungsgrundlagen bisher nicht öffentlich sind. Eine verbindliche Regelung der Übermittlung schützenswerter Bankdaten ohne transparente öffentliche Diskussion wird der Bedeutung der Angelegenheit für die Freiheitsrechte und das Wirtschaftsleben nicht gerecht.