Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Notwendigkeit immissionsschutzrechtlicher Regelungen der Anforderungen an Errichtung und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen

Der Bundesrat hat in seiner 919. Sitzung am 14. Februar 2014 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Notwendigkeit immissionsschutzrechtlicher Regelungen der Anforderungen an Errichtung und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es dringend verbindlicher Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen bedarf.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, kurzfristig eine entsprechende Verordnung auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vorzulegen.

Nach § 7 BImSchG (für genehmigungsbedürftige Anlagen) und § 23 BImSchG (für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen) kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates vorschreiben, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen bestimmten Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit entsprechen muss.

Gegenstand einer solchen Verordnung sollte sein:

Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf zu prüfen, wie unter Begrenzung des bürokratischen Aufwandes auch bestehende Anlagen in die Anzeigepflicht aufgenommen werden können, insbesondere mit angemessenen zeitlichen Übergangsfristen.

Begründung:

Bei der Legionellenepidemie in Warstein im Jahr 2013 mit drei Toten und 165 Erkrankten gilt ein offenes Rückkühlwerk zumindest als Mitverursacher. Bei weiteren Epidemien in Spanien, Frankreich, Norwegen sowie 2010 in Ulm wurden ebenfalls Rückkühlwerke als Quellen identifiziert.

Verdunstungskühlanlagen kommen in unterschiedlichen Ausführungen sowohl in genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Industriebetrieben als auch in Verbindung mit Klimaanlagen für große Gebäude (z.B. Veranstaltungsstätten, Hotels, Krankenhäuser, Warenhäuser etc.) zum Einsatz.

In solchen Anlagen kommt die Umgebungsluft in direkten Kontakt mit dem Kühlwasser. Da das Kühlwasser im Kreislauf gefahren wird, können sich dort bei unzureichender Wartung Legionellen vermehren und in die Umgebungsluft verteilt werden. Dies kann durch verbindliche Vorschriften zu Errichtung und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen verhindert werden.

Während in den anderen Ländern nach den Ausbrüchen gesetzliche Regelungen geschaffen wurden, ist dies in Deutschland bisher trotz wiederholter Forderung durch Experten nicht erfolgt. Es existieren zwar technische Empfehlungen (z.B. VDI-Richtlinien) für Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, diese sind aber rechtlich nicht verbindlich. Diese Lücke gilt es zu schließen.