Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt Magdeburg, den 15. Dezember 2010
An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrats zur Digitalen Dividende, insbesondere zur Erstattung von Umstellungskosten durch den Bund, die Rundfunksendeunternehmen und Sekundärnutzern in Folge der Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vom 20. Juli 2009 entstehen zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 878. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010 aufzunehmen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer
Entschließung des Bundesrats zur Digitalen Dividende, insbesondere zur Erstattung von Umstellungskosten durch den Bund, die Rundfunksendeunternehmen und Sekundärnutzern in Folge der Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vom 20. Juli 2009 entstehen
Der Bundesrat erinnert an seinen Beschluss vom 12. Juni 2009 BR-Drs. 204/09(B) , der neben der Zustimmung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung unter anderem die an den Bund gerichtete Erwartung zum Ausdruck brachte, dass
- - der Erlös aus der Versteigerung der Frequenzen von 790 - 862 MHz zur Deckung der Kosten eingesetzt werde, die Rundfunksendeunternehmen, Sekundärnutzern und Kultur- und Bildungseinrichtungen bzw. den sie tragenden Kommunen und Ländern aus der notwendigen technischen Umstellung entstehen,
- - vor der tatsächlichen Frequenzvergabe und Nutzung der Digitalen Dividende eine befriedigende Lösung der Störproblematik für drahtlose Produktionsmittel sowie leitungsgebundene und nicht leitungsgebundene Rundfunkübertragung aufgezeigt wird
- - und diese und weitere Fragen im Benehmen mit den Ländern in einer über das übliche Anhörungsverfahren hinausgehenden Weise geklärt werden.
Der Bundesrat erinnert ferner an die bei dieser Beschlussfassung abgegebene Protokollerklärung des Vertreters der Bundesregierung, wonach der Bund die Kosten, die sich nachweislich aus notwendigen Umstellungen bis Ende des Jahres 2015 bei denjenigen ergeben, die die Frequenzen 790 - 862 MHz bisher nutzen, Rundfunksendeunternehmen und Sekundärnutzer, insbesondere Kultur- und Bildungseinrichtungen, in angemessener Form tragen werde.
Der Bundesrat geht davon aus, dass die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten mit mindestens 700 Millionen Euro zu beziffern sind.
Der Bundesrat kritisiert, dass der Bund diesen Kostenansatz in den Verhandlungen mit den Ländern nicht anerkannt hat und lediglich bereit ist, einen Entschädigungsfonds für die bisherigen Frequenznutzer mit maximal 130 Millionen Euro auszustatten. Angesichts des für diese Frequenzen erzielten Versteigerungserlöses von ca. 3,6 Milliarden Euro hält der Bundesrat diese Summe nicht für angemessen, um die im Bundesrat am 12. Juni 2009 abgegebene Zusage des Bundes zu erfüllen.
Der Bundesrat geht davon aus, dass der Bund eine Aufstockung der Mittel vornimmt, sobald erkennbar wird, dass die bereitgestellten Mittel vor Ende 2015 ausgeschöpft werden.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, nunmehr kurzfristig Verfahrensrichtlinien zur Geltendmachung der Ansprüche auf Kostenerstattung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu erlassen, die den vom Bundesrat erwarteten fairen Nachteilsausgleich für bisherige Frequenznutzer sicherstellen. Dabei ist zu gewährleisten, dass die besonderen Interessen der unterschiedlichen Nutzergruppen, beispielsweise unterschiedliche Nutzungsdauern bei gewerblichen und nichtgewerblichen Mikrofonnutzern, berücksichtigt werden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung dazu auf, die Länder an der Ausarbeitung dieser Richtlinien zu beteiligen.
Der Bundesrat kritisiert darüber hinaus, dass der Bund die Nutzung der betroffenen Frequenzen für Zwecke der drahtlosen breitbandigen Internetversorgung jetzt ermöglicht, ohne dass die im Bundesratsbeschluss BR-Drs. 204/09(B) benannte Störproblematik gelöst ist. Der Bundesrat bekräftigt seine Forderung, dass der Bund sicherzustellen hat, dass die drahtlose breitbandige Internetversorgung nicht zu Nachteilen etwa für die digitale Grundversorgung der Bevölkerung mit Rundfunk führt.