Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
Vom 23. Oktober 2020
(BGBl. I Nr. 48 vom 28.10.2020 S. 2232)
Gesetzgebungsvorgang mit Erläuterungen / Begründungen
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Nach der Angabe zu § 7 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 7a Chemikalien- und Produktrecht".
b) Die Angabe zu § 9 wird wie folgt gefasst:
" § 9 Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung".
c) Nach der Angabe zu § 9 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 9a Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle".
d) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst:
" § 11 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme".
e) Die Angabe zu § 24 wird wie folgt gefasst:
" § 24 Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht".
f) Die Angabe zu § 25 wird wie folgt gefasst:
" § 25 Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt; Obhutspflicht".
g) Die Angabe zu § 26 wird wie folgt gefasst:
" § 26 Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung".
h) Nach der Angabe zu § 26 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 26a Freistellung von Nachweispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle".
i) Folgende Angabe wird angefügt:
"Anlage 5 Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie".
(zu § 6 Absatz 3)
2. § 1 wird wie folgt geändert:
a) Der Wortlaut wird Absatz 1.
b) Folgender Absatz 2 wird angefügt:
"(2) Mit diesem Gesetz soll außerdem das Erreichen der europarechtlichen Zielvorgaben der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008 S. 3; L 127 vom 26.05.2009 S. 24; L 297 vom 13.11.2015 S. 9; L 42 vom 18.02.2017 S. 43), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2018/851 (ABl. L 150 vom 14.06.2018 S. 109) geändert worden ist, gefördert werden."
3. § 2 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt:
"3. Stoffe, die
b) Die bisherigen Nummern 3 bis 5 werden die Nummern 4 bis 6.
4. § 3 wird wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 5a eingefügt:
"(5a) Siedlungsabfälle im Sinne von § 14 Absatz 1, § 15 Absatz 4, § 30 Absatz 6 Nummer 9 Buchstabe b sind gemischt und getrennt gesammelte Abfälle
Keine Siedlungsabfälle im Sinne des Satzes 1 sind
b) Nach Absatz 6 wird folgender Absatz 6a eingefügt:
"(6a) Bau- und Abbruchabfälle im Sinne dieses Gesetzes sind Abfälle, die durch Bau- und Abbruchtätigkeiten entstehen."
c) Absatz 7 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
3. Nahrungs- und Küchenabfälle aus Haushaltungen, aus dem Gaststätten- und Cateringgewerbe, aus dem Einzelhandel und vergleichbare Abfälle aus Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben sowie | "3. Nahrungsmittel- und Küchenabfälle aus privaten Haushaltungen, aus dem Gaststätten-, Kantinen- und Cateringgewerbe, aus Büros und aus dem Groß- und Einzelhandel sowie mit den genannten Abfällen vergleichbare Abfälle aus Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben und". |
d) Nach Absatz 7 werden die folgenden Absätze 7a und 7b eingefügt:
(Stand: 28.09.2023)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion