Regelwerk |
Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung
des Polizeiorganisationsgesetzes
Vom 8. Februar 2010
(GVBl Nr. 3 vom 12. Febr. 2010 S. 54)
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
Das Gesetz über die Organisation der Bayerischen Staatlichen Polizei - Polizeiorganisationsgesetz - POG - (BayRS 2012-2-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (GVBl S. 944), wird wie folgt geändert:
1. In Art. 4 Abs. 3 Satz 1 werden nach dem Wort "Präsidium" die Worte "oder das Bayerische Landeskriminal amt" eingefügt.
2. Dem Art. 7 wird folgender Abs. 5 angefügt:
"(5) Das Landeskriminalamt ist die zentrale Stelle für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Bayern (Autorisierte Stelle)."
In § 1 Abs. 5 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Polizeiorganisationsgesetzes (DVPOG) vom 10. März 1998 (GVBl S. 136, BayRS 2012-2-1-1-I), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. September 2009 (GVBl S. 503), werden die Worte "Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz" durch die Worte "Bayerische Landeskriminalamt" ersetzt.
(Stand: 26.04.2021)
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