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Änderungstext
PAG-Neuordnungsgesetz - Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts
- Bayern -
Vom 18. Mai 2018
(GVBl. Nr. 9 vom 24.05.2018 S. 301)
Fn 1
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Änderung des Polizeiaufgabengesetzes
Das Polizeiaufgabengesetz (PAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. September 1990 (GVBl. S. 397, BayRS 2012-1-1-I), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2017 (GVBl. S. 388) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu Art. 16 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Art. 16 Platzverweisung, Aufenthaltsanordnung und Kontaktverbot | "Art. 16 Platzverweis, Kontaktverbot, Aufenthalts- und Meldeanordnung". |
b) Die Angaben zu den Art. 26 bis 28 werden wie folgt gefasst:
alt | neu |
Art. 26 Verwahrung
Art. 27 Verwertung, Vernichtung Art. 28 Herausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses, Kosten |
"Art. 26 Verwahrung sichergestellter Sachen
Art. 27 Verwertung und Vernichtung sichergestellter Sachen Art. 28 Beendigung der Sicherstellung, Kosten". |
c) Die Angaben zum III. Abschnitt werden wie folgt gefasst:
alt | neu |
III. Abschnitt Datenerhebung und -verarbeitung 1. Unterabschnitt Art. 30 Grundsätze der Datenerhebung Art. 31 Datenerhebung Art. 32 Datenerhebung bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen sowie an besonders gefährdeten Objekten Art. 32a Elektronische Aufenthaltsüberwachung Art. 33 Besondere Mittel der Datenerhebung Art. 34 Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in Wohnungen Art. 34a Datenerhebung und Eingriffe in den Telekommunikationsbereich Art. 34b Mitwirkungspflichten der Diensteanbieter Art. 34c Verfahrensregelungen, Verwendungsverbote, Zweckbindung, Benachrichtigung und Löschung Art. 34d Verdeckter Zugriff auf informationstechnische Systeme Art. 34e (aufgehoben) Art. 35 Besondere Bestimmungen über den Einsatz Verdeckter Ermittler Art. 36 Polizeiliche Beobachtung 2. Unterabschnitt Art. 37 Allgemeine Regeln der Datenspeicherung, Datenveränderung und Datennutzung Art. 38 Speicherung, Veränderung und Nutzung von Daten Art. 39 Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung Art. 40 Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereichs Art. 41 Datenübermittlung an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs Art. 42 Datenübermittlung an die Polizei Art. 43 Datenabgleich innerhalb der Polizei Art. 44 Rasterfahndung Art. 45 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten Art. 46 Automatisiertes Abrufverfahren Art. 47 Errichtungsanordnung für Dateien Art. 48 Auskunftsrecht 3. Unterabschnitt Art. 49 |
"III. Abschnitt Datenverarbeitung Art. 30 Allgemeine Grundsätze 1. Unterabschnitt Art. 31 Grundsätze der Datenerhebung Art. 32 Datenerhebung 2. Unterabschnitt Art. 33 Offene Bild- und Tonaufnahmen Art. 34 Elektronische Aufenthaltsüberwachung Art. 35 Postsicherstellung Art. 36 Besondere Mittel der Datenerhebung Art. 37 Einsatz Verdeckter Ermittler Art. 38 Einsatz von Vertrauenspersonen Art. 39 Automatisierte Kennzeichenerkennungssysteme Art. 40 Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung Art. 41 Einsatz technischer Mittel in Wohnungen Art. 42 Eingriffe in den Telekommunikationsbereich Art. 43 Mitwirkungspflichten der Diensteanbieter Art. 44 Besondere Verfahrensregelungen für Maßnahmen nach den Art. 42 und 43 Art. 45 Verdeckter Zugriff auf informationstechnische Systeme Art. 46 Rasterfahndung Art. 47 Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen Art. 47a Überwindung besonderer Sicherungen Art. 48 Weiterverarbeitung von Daten, Datenübermittlung, Kennzeichnung und Sicherung Art. 49 Schutz von Berufsgeheimnisträgern und des Kernbereichs privater Lebensgestaltung Art. 50 Benachrichtigungspflichten Art. 51 Protokollierung, Kontrolle durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz Art. 52 Parlamentarische Kontrolle, Unterrichtung der Öffentlichkeit 3. Unterabschnitt Art. 53 Allgemeine Regeln der Datenspeicherung und sonstigen Datenverarbeitung Art. 54 Speicherung, Veränderung und Nutzung von Daten Art. 55 Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung Art. 56 Übermittlung an öffentliche Stellen im Inland Art. 57 Übermittlung an öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten und an Organisationen der Europäischen Union Art. 58 Übermittlung an öffentliche Stellen in Drittstaaten und an internationale Organisationen Art. 59 Übermittlung an nichtöffentliche Stellen Art. 60 Datenempfang durch die Polizei Art. 61 Datenabgleich innerhalb der Polizei Art. 62 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung von Daten Art. 63 Automatisiertes Abrufverfahren Art. 64 Errichtungsanordnung für Dateien, Datenschutz-Folgenabschätzung Art. 65 Auskunftsrecht 4. Unterabschnitt |
(Stand: 11.08.2021)
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