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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung
- Bayern -

Vom 26. März 2019
(GVBl. Nr. 6 vom 16.04.2019 S. 98; ber. S. 599)



Auf Grund des Art. 2 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Zuständigkeitsgesetzes (ZustG) vom 7. Mai 2013 (GVBl. S. 246, BayRS 2015-1-V), das zuletzt durch Gesetz vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 263) geändert worden ist, verordnet die Bayerische Staatsregierung:

§ 1

(1) In § 4 Nr. 2 der Verordnung über die Zuständigkeit der Staatsangehörigkeitsbehörden vom 2. Januar 2000 (GVBl. S. 6, BayRS 102-3-I), die zuletzt durch § 1 Nr. 1 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, werden die Wörter "Bau und Verkehr" durch die Wörter "Sport und Integration" ersetzt.

(2) Die Delegationsverordnung (DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22, BayRS 103-2-V), die zuletzt durch § 2 der Verordnung vom 2. Oktober 2018 (GVBl. S. 745) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift und in dem Satzteil nach Nr. 9 werden jeweils die Wörter "Bau und Verkehr" durch die Wörter "Sport und Integration" ersetzt.

b) Die Nrn. 1, 5, 6 und 7 werden aufgehoben.

c) Die Nrn. 2 bis 4 werden die Nrn. 1 bis 3.

d) Nr. 8 wird Nr. 4.

e) Nr. 9 wird Nr. 5 und die Wörter "und für" werden durch die Wörter " , für Sport und" ersetzt.

2. Es wird folgender § 2 eingefügt:

" § 2 Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Die Ermächtigungen nach

  1. § 8 Abs. 3 Satz 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG),
  2. § 8 Abs. 3 Satz 1 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes,
  3. § 70 Abs. 5 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung,
  4. § 45a Abs. 2 Satz 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)

werden auf das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr übertragen."

3. Der bisherige § 2 wird § 3.

4. Der bisherige § 3 wird § 4 und wie folgt geändert:

a) In der Überschrift und in dem Satzteil nach Nr. 5 werden jeweils die Wörter " , für Landesentwicklung und" durch die Wörter "und für" ersetzt.

b) In Nr. 5 werden die Wörter "Bau und Verkehr" durch die Wörter "Sport und Integration" ersetzt.

5. Der bisherige § 4 wird § 5 und in der Überschrift und in dem Satzteil nach Nr. 5 werden jeweils die Wörter "und Medien, Energie und Technologie" durch die Wörter " , Landesentwicklung und Energie" ersetzt.

6. Die bisherigen §§ 5 und 6 werden die §§ 6 und 7.

7. Der bisherige § 7 wird § 8 und wie folgt geändert:

a) In der Überschrift und in dem Satzteil nach Nr. 7 werden jeweils die Wörter "Arbeit und Soziales, Familie und Integration" durch die Wörter "Familie, Arbeit und Soziales" ersetzt.

b) In Nr. 1 werden die Wörter "Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst" durch die Wörter "Unterricht und Kultus" ersetzt.

c) In Nr. 2 werden die Wörter "Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst" durch die Wörter "Unterricht und Kultus" und die Wörter "und Medien, Energie und Technologie" durch die Wörter " , Landesentwicklung und Energie" ersetzt.

8. Die bisherigen §§ 8 bis 13 werden die §§ 9 bis 14.

(3) In Art. 44 Abs. 2 Satz 4 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (BayAbgG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. März 1996 (GVBl. S. 82, BayRS 1100-1-I), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 81) geändert worden ist, werden die Wörter "Bau und Verkehr" durch die Wörter "Sport und Integration" ersetzt.

(4) In Art. 3a Abs. 2, Art. 12 Abs. 2 Satz 2 und Art. 23 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Ministergesetzes (BayMinG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 1102-1-F) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 18. Mai 2018 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter " , für Landesentwicklung und" durch die Wörter "und für" ersetzt.

(5) In Art. 5 Abs. 3 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 1103-2-I) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 1 Nr. 4 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, werden die Wörter " , für Landesentwicklung und" durch die Wörter "und für" ersetzt.

( 6) In Art. 5 Abs. 4 Satz 2, Art. 7 Abs. 1, Art. 14 Abs. 2, Art. 17 Abs. 2 Satz 1, Art. 54 Abs. 2 Satz 2, Art. 55 Abs. 4 Satz 3, Art. 63 Abs. 1 Satz 1, Art. 64 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2, Art. 65 Abs. 1, 2 und Abs. 3 Satz 3, Art. 66 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, Art. 73 Abs. 2 Satz 2, Abs. 5 Satz 1, Art. 76 Abs. 1 Satz 1, Art. 91 Abs. 2 Satz 1 und Art. 92 Satz 1 des Landeswahlgesetzes (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2002 (GVBl. S. 277, 278, 620, BayRS 111-1-I), das zuletzt durch § 8 des Gesetzes vom 12. Juli 2017 (GVBl. S. 362) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter "Bau und Verkehr" durch die Wörter "Sport und Integration" ersetzt.

(7) Die Landeswahlordnung ( LWO) vom 16. Februar 2003 (GVBl. S. 62, BayRS 111-1-1-I), die zuletzt durch Verordnung vom 23. Februar 2018 (GVBl. S. 74) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Satz 2, § 16 Abs. 4, § 23 Abs. 2 Satz 2, § 36 Abs. 6, § 39 Abs. 3, § 62 Abs. 2 Satz 1, § 64 Abs. 1 Satz 2, § 68 Abs. 4 Satz 2, § 69 Abs. 4, § 79 Abs. 1 Satz 2, § 80 Abs. 8 Satz 2, § 81 Abs. 1 Satz 3, § 84 Abs. 1 Satz 2 und 3, § 85 Abs. 7, § 88 Abs. 1 Nr. 1, § 90 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 und § 90a Nr. 3 werden jeweils die Wörter "Bau und Verkehr" durch die Wörter "Sport und Integration" ersetzt.

2. In der Anlage 18 werden im Text und in der Fußnote 1 jeweils die Wörter "Bau und Verkehr" durch die Wörter "Sport und Integration" ersetzt.

3. In der Anlage 21 wird Nr. 6 wie folgt geändert:

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