Regelwerk |
Änderungstext
Fuenftes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes
Vom 11. Mai 2007
(GVBl. Nr. 7 vom 14.05.2007 S. 97)
Das Brandenburgische Polizeigesetz vom 19. März 1996 (GVBl. I S. 74),zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 188), wird wie folgt geändert:
1. § 32 wird wie folgt geändert:
In Absatz 3 Satz 3 wird die Angabe " § 29 Abs. 6" durch die Angabe " § 29 Abs. 7" ersetzt.
2. § 33a wird wie folgt geändert:
In Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe " § 29 Abs. 6 und 7" durch die Angabe " § 29 Abs. 7 und 8" ersetzt.
3. § 33b wird wie folgt geändert:
In Absatz 7 wird die Angabe " § 29 Abs. 6 und 7" durch die Angabe " § 29 Abs. 7 und 8" ersetzt.
4. § 34 wird wie folgt geändert:
In Absatz 3 Satz 4 wird die Angabe " § 29 Abs. 6" durch die Angabe " § 29 Abs. 7" ersetzt.
(Stand: 26.04.2021)
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