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Änderungstext
Erstes Gesetz zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg
Vom 11. März 2008
(GVBl. Nr. 3 vom 14.03.2008 S. 42)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 68 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2004 (GVBl. I S. 78) wird wie folgt geändert:
1. Nach Absatz 1 wird der Absatz 2 eingefügt.
2. Die bisherigen Absätze 2 bis 4 werden die Absätze 3 bis 5.
(Stand: 06.09.2023)
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