Regelwerk |
Änderungstext
Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz
Vom 4. Dezember 2012
(GVBl. II vom 06.12.2012 Nr. 101)
Auf Grund des § 3 Absatz 1 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg vom 7. Juli 2009 (GVBl. I S. 246) verordnet die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz:
Die Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 22. November 2011 (GVBl. II Nr. 77) wird wie folgt geändert:
1. § 3 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
alt | neu | ||||||||||||||||
(1) Soweit Gebühren nach dem erforderlichen Zeitaufwand zu berechnen sind, sind der Gebührenberechnung als Stundensätze zu Grunde zu legen:
Bei der Ermittlung der Zeitgebühren ist die Zeit anzusetzen, die unter regelmäßigen Verhältnissen von einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft benötigt wird. Die Zeit für Ortsbesichtigungen, einschließlich der An- und Abreise, ist einzurechnen. |
"(1) Soweit Gebühren nach dem erforderlichen Zeitaufwand zu berechnen sind, sind der Gebührenberechnung als Stundensätze zugrunde zu legen:
Bei der Ermittlung der Zeitgebühren ist die Zeit anzusetzen, die unter regelmäßigen Verhältnissen von einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft benötigt wird. Die Zeit für Ortsbesichtigungen, einschließlich der An- und Abreise, ist einzurechnen." |
2. Anlage 1 wird wie folgt geändert:
In der Tarifstelle 1.5.5.2 wird in der Spalte Gebühr (EUR) die Angabe "0 bis 1 000" durch die Angabe "0 bis 10 000" ersetzt.
3. Anlage 2 wird wie folgt geändert:
Die Tarifstellen 2.1, 2. 1.1 bis 2.1.11 werden wie folgt gefasst:
"2.1 | Genehmigungsbedürftige Anlagen1 | |
2.1.1 | Immissionsschutzrechtliche Entscheidung über die | |
- Genehmigung nach den §§ 4, 6 des BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchG),
- Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG oder - Genehmigung einer Änderung nach § 16 BImSchG einer im Anhang der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genannten Anlage mit Errichtungskosten (E) |
||
a. Entscheidung über die Genehmigung wird ein Sachverständigengutachten im Sinne des § 13 Absatz 2 Satz 2 der 9. BImSchV beauftragt | 180 + 0,5 Prozent von E
reduziert sich die Ge- |
|
b. ist ausschließlich die Regelung des Betriebes Gegenstand eines Teil- oder Änderungsverfahrens | 170 bis 3.500 | |
c. wird im Genehmigungsverfahren ein Erörterungstermin (§ 10 Absatz 6 BImSchG) durchgeführt, erhöht sich die Gebühr nach Buchstabe a um wird hierbei auf Kosten des Antragstellers für die Vor- und Nachbereitung (technische Organisation, Zusammenfassung von Einwendungen, Erstellen von Einwendungslisten, Einlass- kontrolle beim Termin, Fertigen der Niederschrift) ein externes Projektmanagement eingesetzt | 170 je Stunde, höchs- tens jedoch 900 für jeden Tag, an dem Erörterungen statt- gefunden haben reduziert sich die Gebühr nach Buchstabe c um 10 bis 50 Prozent |
|
d. wird im Genehmigungsverfahren eine Prüfung der Umwelt- verträglichkeit vorgenommen kann der Umfang der Prüfung der Umweltverträglichkeit be- schränkt werden, weil ihr ein Raumordnungsverfahren (§ 16 Absatz 3 UVPG) oder ein Bebauungsplan oder anderes Satzungsverfahren (§ 17 Satz 3 UVPG) vorausgegangen ist | 10 Prozent des sich aus den Buchstaben a und b ergebenden Betrages, mindestens jedoch 700, höchstens 27.000 reduziert sich die Gebühr nach Buchstabe d um 30 bis 50 Prozent |
|
e. wird im Genehmigungsverfahren eine Vorprüfung über die Feststellung der UVP-Pflicht im Einzelfall gemäß § 3c UVPG mit negativem Ergebnis vorgenommen | 3 Prozent des sich aus den Buchstaben a und b ergebenden Betrages, mindestens jedoch 170, höchstens 9.000 |
|
1) Sind Rahmengebühren vorgesehen, richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem Aufwand. Ist eine Gebührenreduktion vorgesehen, richtet sich die Höhe der Reduktion nach der Aufwandserleichterung. Mehrfachreduktionen sind möglich. |
(Stand: 26.04.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion