Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
Vom 7. Juli 2016
(GVBl. Nr. 19 vom 21.07.2016 S. 430)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
BlnAGBMG - Berliner Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz
( wie eingefügt).
Artikel 2
Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
Die Anlage zu § 2 Absatz 4 Satz 1 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 2006 (GVBl. S. 930), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 4 des Gesetzes vom 17. Juni 2016 (GVBl. S. 336) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Nummer 22a Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
(1) die Aufgaben des Melde-, Pass- und Personalausweiswesens, soweit nicht das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Nummer 33 Absatz 1 bis 3) zuständig ist; die Bezirksämter beauftragen das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten mit der Durchführung des Rückmeldeverfahrens nach § 17 des Melderechtsrahmengesetzes und mit der Erteilung von Melderegisterauskünften nach § 28 Absatz 1 bis 3 des Meldegesetzes in den Einzelfällen, in denen beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten der Anlass für die Amtshandlung entsteht; | "(1) die Aufgaben des Melde-, Pass- und Personalausweiswesens, soweit nicht das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Nummer 33 Absatz 1 bis 3) zuständig ist ; die Bezirksämter beauftragen das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
|
2. Nummer 33 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
(1)
|
"(1)
|
b) In Absatz 2 Buchstabe a werden die Wörter "Führung des automatisierten Passregisters" durch die Wörter "IT-Verfahrensverantwortung für das zentrale elektronische Passregister" ersetzt.
c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
(3) |
(Stand: 26.04.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion