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Änderungstext
Gesetz zur Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts
- Berlin -
Vom 31. August 2020
(GVBl. Nr. 40 vom 10.09.2020 S. 677)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
BlnTSVKG - Berliner Tierschutzverbandsklagegesetz
Gesetz über Mitwirkungs- und Klagerechte von anerkannten Tierschutzorganisationen im Land Berlin
Artikel 2
Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes
Nummer 11 der Anlage zu § 4 Absatz 1 Satz 1 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 1996 (GVBl. S. 302, 472), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 532) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Der Überschrift werden ein Komma und das Wort "Tierschutz" angefügt.
2. Folgender Absatz 14 wird angefügt:
"(14) Anerkennung von Tierschutzorganisationen nach dem Berliner Tierschutzverbandsklagegesetz."
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
ID 201638
ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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