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Änderungstext
Drittes Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie und der Energiekrise im Bereich des Hochschulrechts
- Berlin -
Vom 23. März 2023
(GVBl. Nr. 10 vom 04.04.2023 S. 121)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Berliner Hochschulgesetzes
Das Berliner Hochschulgesetz in der Fassung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Juli 2022 (GVBl. S. 450) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 126b wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird das Wort "oder" durch ein Komma ersetzt und vor dem Wort "abgelegt" werden die Wörter "oder im Wintersemester 2022/2023" eingefügt.
b) In Absatz 2 wird das Wort "oder" durch ein Komma ersetzt und vor dem Wort "abzugebende" werden die Wörter "oder im Wintersemester 2022/2023" eingefügt.
2. In § 126c Satz 1 wird die Angabe "Sommersemesters 2022" durch die Angabe "Wintersemesters 2022/2023" ersetzt.
3. In § 126d werden das Wort "und" durch ein Komma ersetzt und vor dem Wort "nicht" die Wörter " und das Wintersemester 2022/2023" eingefügt.
Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis
Die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung kann den Wortlaut des Berliner Hochschulgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Gesetz und Verordnungsblatt für Berlin bekannt machen.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
ID 230665
ENDE |
(Stand: 05.03.2024)
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