Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Neuregelung
des kommunalen Abgabenrechts und zur Änderung
des Naturschutzgesetzes

Vom 17. März 2005
(GBl. Nr. 5 vom 30.03.2005 S. 206)


Der Landtag hat am 16. März 2005 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Kommunalabgabengesetz (KAG)

- wie eingefügt -

 

Artikel 2
Änderung des Naturschutzgesetzes

Das Naturschutzgesetz in der Fassung vom 29. März 1995 (GBl. S. 385), zuletzt geändert durch Artikel 93 des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes vom 1. Juli 2004 (GBl. S. 469), wird wie folgt geändert:

Nach § 51 wird der § 51a eingefügt.

Artikel 3
Inkrafttreten

(1) Artikel 1 dieses Gesetzes tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten in Kraft

1. § 45 mit Wirkung vom 1. Januar 2005 und

2. §§ 33 bis 41 am 1.Oktober 2005.

Abweichend von Satz 1 finden § 2 und §§ 20 bis 28 für Erschließungsbeiträge ab 1. Oktober 2005 Anwendung. Soweit in den in Satz 2 Nr.2 und Satz 3 genannten Vorschriften Ermächtigungen zum Erlass von Satzungen enthalten sind, können diese Satzungen ab Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen werden; dasselbe gilt für Entscheidungen nach § 37 Abs. 4 über die Abschnittsbildung oder die Zusammenfassung von Erschließungsanlagen.

(2) Mit dem Inkrafttreten von Artikel 1 dieses Gesetzes nach Absatz 1 Satz 1 tritt das Kommunalabgabengesetz in der Fassung vom 28. Mai 1996 (GBl. S. 481), geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 895), außer Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 12 mit Ablauf des 31. Dezember 2004 außer Kraft.

(3) Artikel 2 dieses Gesetzes tritt am 4. April 2005 in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

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