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Berichtigung des Landesverfassungsschutzgesetzes in der Fassung vom 5. Dezember 2005 (GBl. 2006, S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GBl. S. 1552)
- Baden-Württemberg -
Vom 14. Februar 2019
(GBl. Nr. 4 vom 15.02.2019 S. 33)
Das Landesverfassungsschutzgesetz in der Fassung vom 5. Dezember 2005 (GBl. 2006, S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GBl. S. 1552), wird wie folgt berichtigt:
1. In § 16a Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe " § 15b Absatz 4" durch die Angabe " § 16b Absatz 4" ersetzt.
2. In § 16b Absatz 4 wird die Angabe "nach § 15a" durch die Angabe "nach § 16a" ersetzt.
3. § 16e wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "nach § 15c und § 15d" durch die Wörter "nach § 16c und § 16d" ersetzt.
b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "nach § 15c" durch die Angabe "nach § 16c" und werden die Wörter " § 15d Absatz 1 und 2" durch die Wörter " § 16d Absatz 1 und 2" sowie die Wörter "in § 15d Absatz 2" durch die Wörter "in § 16d Absatz 2" ersetzt.
4. § 16f wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter " §§ 15d, 15e, 15h Absatz 1 und § 15i Absatz 1 Satz 2" durch die Wörter " §§ 16d, 16e, 16h Absatz 1 und § 16i Absatz 1 Satz 2" ersetzt.
b) In Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe " § 15h" durch die Angabe " § 16h" ersetzt.
5. In § 16i Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe " § 15h Absatz 1" durch die Angabe " § 16h Absatz 1" ersetzt.
6. In § 16j Satz 2 werden die Wörter "des § 15h Absatz 1" durch die Wörter "des § 16h Absatz 1" ersetzt.
7. In § 16k Satz 2 wird die Angabe "nach § 15c" durch die Angabe "nach § 16c" sowie in § 16k Satz 3 die Angabe " § 15h Absatz 1" durch die Angabe " § 16h Absatz 1" ersetzt.
ID 190410
ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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