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Änderungstext
Zweites Hochschulreformgesetz
Vom 22. Juni 2010
(Brem.GBl Nr. 33 vom 30.06.2010 S. 375)
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Studentenwerksgesetzes
Das Studentenwerksgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 2003 (Brem.GBl. S. 337-221-g-1) wird wie folgt geändert
1. § 1 Absatz 4 wird aufgehoben.
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird das Wort "Studenten" durch das Wort "Studierenden" ersetzt.
b) Absatz 2 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
"(2) Das Studentenwerk kann seine Einrichtungen und Dienstleistungen seinen Bediensteten und den Bediensteten der Hochschulen gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellen, soweit die Erfüllung der Aufgaben nach Absatz 1 nicht beeinträchtigt werden. Soweit es dem Zweck des Studentenwerks dient und die Kostendeckung gewahrt ist, kann das Studentenwerk auch Leistungen für Dritte erbringen." |
c) Absatz 4 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden nach den Wörtern "Zweck der Aufgabe" die Wörter "gemäß § 11 des Bremischen Hochschulgesetzes" eingefügt, und das Wort "Studenten" wird durch das Wort "Studierenden" ersetzt.
bb) In Satz 2 wird das Wort "Studenten" durch
das Wort "Studierenden" ersetzt.
cc) In Satz 4 wird das Wort "Studentenwohnraumbewirtschaftung" durch das Wort "Wohnraumbewirtschaftung" und das Wort "Studenten" durch das Wort "Studierenden" ersetzt.
d) In Absatz 5 werden die Wörter "Aufgaben des Dienstvorgesetzten" durch das Wort "Dienstvorgesetztenaufgaben" ersetzt.
3. In § 4 werden nach den Wörtern "der Geschäftsführer" die Wörter "oder die Geschäftsführerin" angefügt.
4. § 5 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 Nummer 1 wird das Wort "Hochschullehrer" durch das Wort "Hochschullehrerschaft" ersetzt.
bb) In Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter "einem leitenden Beamten" durch die Wörter "einer leitenden Verwaltungskraft" ersetzt.
cc) In Satz 1 Nummer 3 werden die Wörter "Vertretern der Studenten" durch das Wort "Studierenden" ersetzt.
dd) In Satz 1 Nummer 4 werden nach den Wörtern "einem Vertreter" die Wörter "oder einer Vertreterin" eingefügt
ee) In Satz 3 werden nach dem Wort "Rektoren" die Wörter "oder Rektorinnen" eingefügt
ff) In Satz 4 werden die Wörter "des Studentenrats der Studentenschaften" durch die Wörter "des Studierendenrats der Studierendenschaft" ersetzt.
b) In Absatz 2 werden nach den Wörtern "einen Vorsitzenden" die Wörter "oder eine Vorsitzende" eingefügt und die Wörter "dessen Stellvertreter" durch die Wörter "dessen oder deren Stellvertreter oder Stellvertreterin" ersetzt.
c) In Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 wird das Wort "Studentenschaft" durch das Wort "Studierendenschaft" ersetzt.
d) Absatz 5 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden nach den Wörtern "Der Geschäftsführer" die Wörter "oder die Geschäftsführerin" eingefügt
bb) In Satz 2 werden nach dem Wort "Er" die Wörter "oder sie" und nach den Wörtern "dem stellvertretenden Geschäftsführer" die Wörter "oder der stellvertretenden Geschäftsführerin" eingefügt.
5. § 6 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 Nummer 1 werden nach den Wörtern "des Geschäftsführers" die Wörter "oder der Geschäftsführerin" eingefügt und die Wörter "des stellvertretenden Geschäftsführers" durch die Wörter "seiner oder ihrer Stellvertretung" ersetzt.
b) Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt geändert:
aa) Die Wörter "dem Geschäftsführer" werden durch die Wörter "der Geschäftsführung nach Nummer 1" ersetzt.
bb) Die Angabe " § 123 Beamtenrechtsrahmengesetz" wird durch die Angabe " §§ 14 und 15 Beamtenstatusgesetz" ersetzt.
cc) Nach dem Wort "Beamten" werden die Wörter "und Beamtinnen" eingefügt.
dd) Die Wörter "des höheren Dienstes" durch die Wörter "der Laufbahngruppe 2 zweites Einstiegsamt" ersetzt.
c) In Satz 1 Nummer 4 und 7 werden nach den Wörtern "des Geschäftsführers" jeweils die Wörter "oder der Geschäftsführerin" eingefügt.
d) In Satz 1 Nummer 5 werden nach den Wörtern "einen Wirtschaftsprüfer" die Wörter "oder eine Wirtschaftsprüferin" eingefügt.
6. § 7 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter "der Vorsitzende" durch die Wörter "der oder die Vorsitzende" ersetzt und die Wörter "sein Stellvertreter" durch die Wörter "die Stellvertretung" ersetzt.
bb) In Satz 3 werden nach den Wörtern "des Vorsitzenden" die Wörter "oder der Vorsitzenden" eingefügt.
b) In Absatz 2 Satz 1 und 3 werden nach den Wörtern "der Geschäftsführer" jeweils die Wörter "oder die Geschäftsführerin" eingefügt.
c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden nach den Wörtern "der Geschäftsführer" die Wörter "oder die Geschäftsführerin" eingefügt.
bb) In Satz 2 werden nach dem Wort "Er" die Wörter "oder sie" eingefügt und die Wörter "seinen Maßnahmen" durch die Wörter "den getroffenen Maßnahmen" ersetzt.
7. § 8 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden nach dem Wort "Geschäftsführer" die Wörter "oder Geschäftsführerin" eingefügt.
b) In Absatz 1 werden nach den Wörtern "Der Geschäftsführer" die Wörter "oder die Geschäftsführerin" eingefügt und die Wörter "der stellvertretende Geschäftsführer" durch die Wörter "die Stellvertretung" ersetzt.
c) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
(Stand: 26.04.2021)
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