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Gesetz zur Änderung statistikrechtlicher Gesetze
Vom 20. Oktober 2015
(Brem.GBl. Nr. 104 vom 22.10.2015 S. 479)
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Landesstatistikgesetzes
Das Landesstatistikgesetz vom 11. Juli 1989 (Brem.GBl. S. 277 - 280-a-1), das zuletzt durch Artikel 1 Absatz 97 des Gesetzes vom 25. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 349) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 6 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 wird das Wort "und" durch ein Komma ersetzt und werden nach dem Wort "Blockseite" die Wörter "und die geografische Gitterzelle" eingefügt.
b) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:
"Eine geografische Gitterzelle ist eine Gebietseinheit, die bezogen auf eine vorgegebene Kartenprojektion quadratisch ist und mindestens 1 Hektar groß ist."
c) In dem neuen Satz 4 werden nach dem Wort "Blockseiten" die Wörter "und geografischen Gitterzellen" eingefügt.
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft.
wird aufgehoben.
Artikel 2
Änderung des Zensusausführungsgesetzes
In § 17 des Zensusausführungsgesetzes 2011 vom 5. Oktober 2010 (Brem.GBl. S. 505 - 64-e-1) wird die Angabe "2015" durch die Angabe "2020" ersetzt.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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