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Änderungstext
Zweites Gesetz zur Änderung des Bremischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
- Bremen -
Vom 2. März 2021
(Brem.GBl. Nr. 33 vom 09.03.2021 S. 282)
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Bremischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
§ 3 Absatz 3 des Bremischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 30. Juni 1998 (Brem.GBl. S. 185 -12-d-1), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. April 2017 (Brem.GBl. S. 157) ge´ndert worden ist, wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
(3) Dieses Gesetz gilt nicht für:
|
"(3) Dieses Gesetz gilt nicht für:
|
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
ID 210464
ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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