Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Zweites Gesetz zur Änderung des Bremischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
- Bremen -

Vom 2. März 2021
(Brem.GBl. Nr. 33 vom 09.03.2021 S. 282)



Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1
Änderung des Bremischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

§ 3 Absatz 3 des Bremischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 30. Juni 1998 (Brem.GBl. S. 185 -12-d-1), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. April 2017 (Brem.GBl. S. 157) ge´ndert worden ist, wird wie folgt gefasst:

alt neu
(3) Dieses Gesetz gilt nicht für:
  1. die Mitglieder der Bürgerschaft (Landtag) und des Senats,
  2. Richterinnen und Richter, soweit sie Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen,
  3. ausländische Staatsangehörige, die in der Bundesrepublik Deutschland im Interesse über- oder zwischenstaatlicher Stellen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit nach § 2 Nr. 2 ausüben sollen.
"(3) Dieses Gesetz gilt nicht für:
  1. die Mitglieder der Bürgerschaft (Landtag),
  2. die Mitglieder des Senats und die Staatsrätinnen und Staatsräte,
  3. Richterinnen und Richter, soweit sie Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen,
  4. die Mitglieder des Rechnungshofs, soweit sie Aufgaben der Rechnungsprüfung vornehmen,
  5. die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, soweit sie oder er Aufgaben der Datenschutzaufsicht wahrnimmt,
  6. ausländische Staatsangehörige, die in der Bundesrepublik Deutschland im Interesse über- oder zwischenstaatlicher Stellen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit nach § 2 Nummer 2 ausüben sollen."

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

ID 210464

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 26.04.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion