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Gesetz zur Änderung der Zuständigkeit für das Verfahren des Austritts aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
- Hessen -
Vom 24. Januar 2017
(GVBl. Nr. 2 vom 06.02.2017 S. 12)
Artikel 1
Änderung des Gesetzes zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
(nicht dargestellt)
Artikel 2
Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes
Die Anlage des Hessischen Justizkostengesetzes vom 15. Mai 1958 (GVBl. S. 60), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. März 2015 (GVBl. S. 126), wird wie folgt geändert:
1. Nr. 5
5 Verfahren vor dem Amtsgericht in Angelegenheiten über den Austritt aus einer Religionsgesellschaft (Körperschaft) des öffentlichen Rechts (einschließlich Erteilung einer Bescheinigung über den vollzogenen Austritt) 25
wird aufgehoben.
2. Die Nrn. 6 bis 8 werden die Nrn. 5 bis 7.
Artikel 3
Änderung des Kirchensteuergesetzes
(nicht dargestellt)
Artikel 4
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. März 2017 in Kraft.
ID 180831
ENDE |
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