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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes
- Hamburg -
Vom 30. Mai 2012
(HmbGVBl. Nr. 23 vom 08.06.2012 S. 203)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes
Das Hamburgische Verfassungsschutzgesetz vom 7. März 1995 (HmbGVBl. S. 45), zuletzt geändert am 8. Juni 2010 (HmbGVBl. S. 433), wird wie folgt geändert:
1. In § 25 Absatz 1 wird das Wort "sieben" durch das Wort "neun" ersetzt.
2. In § 26 Absatz 1 werden hinter Satz 1 folgende Sätze eingefügt:
"Diese umfasst aus zwingenden Gründen des Geheimschutzes auch die Haushaltsangelegenheiten. Der das Aufgabengebiet des Verfassungsschutzes betreffende Teil des Haushaltsplanentwurfs bedarf daher der Zustimmung des Ausschusses."
Artikel 2
Übergangsbestimmungen
(1) Artikel 1 Nummer 1 findet auf die laufende 20. Wahlperiode der Bürgerschaft mit der Maßgabe Anwendung, dass zu den bereits gewählten sieben Mitgliedern zwei weitere Mitglieder nach Maßgabe von § 25 Absatz 2 nachgewählt werden.
(2) Artikel 1 Nummer 2 findet erstmals im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2013/2014 Anwendung.
(Stand: 26.04.2021)
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