Regelwerk |
Änderungstext
Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung und zur Änderung weiterer Gesetze
- Hamburg -
Vom 21. Mai 2013
(HmbGVBl. Nr. 19 vom 31.05.2013 S. 211, ber. S. 310)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Artikel 1
HmbSVVollzG - Hamburgisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung
( wie eingefügt)
Artikel 2
Änderung des Hamburgischen Strafvollzugsgesetzes
Das Hamburgische Strafvollzugsgesetz vom 14. Juli 2009 (HmbGVBl. S. 257) wird wie folgt geändert:
1. Im Titel werden die Wörter "und der Sicherungsverwahrung" gestrichen.
2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
2.1 Der Eintrag zu § 7 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 7 Aufnahmeuntersuchung | " § 7 Behandlungsuntersuchung". |
2.2 Der Eintrag zu § 15 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 15 Lockerungen zur Vorbereitung der Entlassung | " § 15 Lockerungen zur Vorbereitung der Eingliederung". |
2.3 Der Eintrag zu § 16 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 16 Entlassungsvorbereitung | " § 16 Vorbereitung der Eingliederung". |
2.4 Der Eintrag zu § 32 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 32 Telefongespräche | " § 32 Telekommunikation". |
2.5 Der Eintrag zu Abschnitt 5 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
Arbeit, Aus- und Weiterbildung | "Beschäftigung". |
2.6 Der Eintrag zu § 34 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 34 Arbeit, berufliche Aus- und Weiterbildung | " § 34 Beschäftigung". |
2.7 Der Eintrag zu § 35 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 35 Schulische Aus- und Weiterbildung | " § 35 Abschluss im Vollzug begonnener Bildungsmaßnahmen". |
2.8 Der Eintrag zu § 41 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 41 Ausbildungsbeihilfe | " § 41 Ausbildungsbeihilfe, Entgeltfortzahlung". |
2.9 Der Eintrag zu § 64 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 64 Freistellung von der Haft bei Todesnähe | " § 64 (aufgehoben)". |
2.10 Der Eintrag zu § 72 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 72 Feststellung von Betäubungsmittelmissbrauch | " § 72 Feststellung von Suchtmittelmissbrauch". |
2.11 Der Eintrag zu Teil 3 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
Vollzug der Sicherungsverwahrung | "Besondere Vorschriften bei angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung". |
2.12 Die Einträge zu den §§ 93 bis 97 erhalten folgende Fassung:
alt | neu |
§ 93 Ziel der Unterbringung
§ 94 Rechtsgrundlagen des Vollzuges § 95 Ausstattung § 96 Kleidung § 97 Selbstbeschäftigung, Taschengeld |
" § 93 Aufgaben, Gestaltung des Vollzuges
§ 94 Behandlungsuntersuchung § 95 Vollzugsplan § 96 Behandlung, Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung, Freistellung von der Haft § 97 Unterstützung nach der Entlassung". |
3. In § 1 werden die Wörter "und der Sicherungsverwahrung" gestrichen.
4. § 3 wird wie folgt geändert:
4.1 Absatz 1 Satz 3 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
Der Vollzug ist darauf auszurichten, dass er den Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern. |
(Stand: 28.08.2023)
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