Regelwerk

Änderungstext

Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung und zur Änderung weiterer Gesetze
- Hamburg -

Vom 21. Mai 2013
(HmbGVBl. Nr. 19 vom 31.05.2013 S. 211, ber. S. 310)



Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Artikel 1
HmbSVVollzG - Hamburgisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung
( wie eingefügt)

Artikel 2
Änderung des Hamburgischen Strafvollzugsgesetzes

Das Hamburgische Strafvollzugsgesetz vom 14. Juli 2009 (HmbGVBl. S. 257) wird wie folgt geändert:

1. Im Titel werden die Wörter "und der Sicherungsverwahrung" gestrichen.

2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2.1 Der Eintrag zu § 7 erhält folgende Fassung:

alt neu
  § 7 Aufnahmeuntersuchung " § 7 Behandlungsuntersuchung".

2.2 Der Eintrag zu § 15 erhält folgende Fassung:

alt neu
  § 15 Lockerungen zur Vorbereitung der Entlassung " § 15 Lockerungen zur Vorbereitung der Eingliederung".

2.3 Der Eintrag zu § 16 erhält folgende Fassung:

alt neu
  § 16 Entlassungsvorbereitung " § 16 Vorbereitung der Eingliederung".

2.4 Der Eintrag zu § 32 erhält folgende Fassung:

alt neu
  § 32 Telefongespräche " § 32 Telekommunikation".

2.5 Der Eintrag zu Abschnitt 5 erhält folgende Fassung:

alt neu
 Arbeit, Aus- und Weiterbildung "Beschäftigung".

2.6 Der Eintrag zu § 34 erhält folgende Fassung:

alt neu
  § 34 Arbeit, berufliche Aus- und Weiterbildung " § 34 Beschäftigung".

2.7 Der Eintrag zu § 35 erhält folgende Fassung:

alt neu
  § 35 Schulische Aus- und Weiterbildung " § 35 Abschluss im Vollzug begonnener Bildungsmaßnahmen".

2.8 Der Eintrag zu § 41 erhält folgende Fassung:

alt neu
  § 41 Ausbildungsbeihilfe " § 41 Ausbildungsbeihilfe, Entgeltfortzahlung".

2.9 Der Eintrag zu § 64 erhält folgende Fassung:

alt neu
  § 64 Freistellung von der Haft bei Todesnähe " § 64 (aufgehoben)".

2.10 Der Eintrag zu § 72 erhält folgende Fassung:

alt neu
  § 72 Feststellung von Betäubungsmittelmissbrauch " § 72 Feststellung von Suchtmittelmissbrauch".

2.11 Der Eintrag zu Teil 3 erhält folgende Fassung:

alt neu
 Vollzug der Sicherungsverwahrung "Besondere Vorschriften bei angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung".

2.12 Die Einträge zu den §§ 93 bis 97 erhalten folgende Fassung:

alt neu
§ 93 Ziel der Unterbringung

§ 94 Rechtsgrundlagen des Vollzuges

§ 95 Ausstattung

§ 96 Kleidung

§ 97 Selbstbeschäftigung, Taschengeld

" § 93 Aufgaben, Gestaltung des Vollzuges

§ 94 Behandlungsuntersuchung

§ 95 Vollzugsplan

§ 96 Behandlung, Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung, Freistellung von der Haft

§ 97 Unterstützung nach der Entlassung".

3. In § 1 werden die Wörter "und der Sicherungsverwahrung" gestrichen.

4. § 3 wird wie folgt geändert:

4.1 Absatz 1 Satz 3 erhält folgende Fassung:

alt neu
 Der Vollzug ist darauf auszurichten, dass er den Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern.

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