Regelwerk |
Änderungstext
Gesetz zur Neuordnung des Kapazitätsrechts
- Hamburg -
Vom 14. März 2014
(HmbGVBl. Nr. 15 vom 21.03.2014 S. 99)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Artikel 1
AkapG - Ausbildungskapazitätsgesetz
Gesetz zur Regelung der Ausbildungskapazitäten an den staatlichen hamburgischen Hochschulen
...
Artikel 3
Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes
Das Hamburgische Hochschulgesetz vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 171), zuletzt geändert am 17. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 503, 527), wird wie folgt geändert:
1. § 2 Absatz 3 Satz 2 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
Die Vereinbarungen sind jährlich fortzuschreiben. | "Die Vereinbarungen sind jährlich oder zweijährlich fortzuschreiben." |
2. § 6 Absatz 2 Nummer 4 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
4. die Ermittlung der Ausbildungskapazität und die Vorschläge für die Festsetzung der Zulassungszahlen. | "4. die Ermittlung der Ausbildungskapazität und die Vorschläge für die Festsetzung der Zulassungszahlen im zentralen Vergabeverfahren sowie die ihnen nach dem Ausbildungskapazitätsgesetz vom 14. März 2014 (HmbGVBl. S. 99) in der jeweils geltenden Fassung obliegenden Aufgaben." |
...
Artikel 8
Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt am 1. April 2014 in Kraft. Es ist erstmals für die Zulassungen zum Wintersemester 2014/2015 anzuwenden. Abweichend von Artikel 1 § 4 Absatz 3 legt der Senat der Bürgerschaft die für das mit dem Sommersemester 2014 beginnende Studienjahr abgeschlossenen Vereinbarungen außerhalb des Verfahrens zur Aufstellung des Haushaltsplans spätestens zum Beginn des Wintersemesters 2014/2015 vor.
(Stand: 26.04.2021)
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