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Regelwerk

Änderungstext

Dritte Verordnung zur Änderung von Gebühren- und Kostenordnungen aus dem Bereich der Justizbehörde
- Hamburg -

Vom 3. Dezember 2019
(HmbGVBl. Nr. 49 vom 17.12.2019 S. 435)



Artikel 1

Auf Grund von § 40 Absatz 1 des Hamburgischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vom 4. Dezember 2012 2. (HmbGVBl. S. 510), geändert am 21. Mai 2013 (HmbGVBl. S. 210), wird verordnet:

Einziger Paragraph
Änderung der Vollstreckungskostenordnung

Die Vollstreckungskostenordnung vom 24. Mai 1961 (HmbGVBl. S. 169), zuletzt geändert am 4. Dezember 2018 (HmbGVBl. S. 412), wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

1.1 In Absatz 1 treten in den nachstehend genannten Buchstaben an die Stelle der bisherigen Beträge die folgenden neuen Beträge:

Alt:

Buchstabe a 34
Buchstabe b 40
Buchstabe c 52
Buchstabe d 66


Neu:

Buchstabe a 37
Buchstabe b 44
Buchstabe c 59
Buchstabe d 74

1.2 In Absatz 2 Satz 2 treten in den nachstehend genannten Buchstaben an die Stelle der bisherigen Beträge die folgenden neuen Beträge:

Alt:

Buchstabe a 29
Buchstabe b 34
Buchstabe c 45
Buchstabe d 57

Neu:

Buchstabe a 32
Buchstabe b 38
Buchstabe c 52
Buchstabe d 63

2. In § 2 Absatz 1 wird der Gebührensatz "25,50" durch den Gebührensatz "26,30" und der Gebührensatz "20" durch den Gebührensatz "20,60" ersetzt.

3. In den §§ 3 und 4 wird jeweils der Gebührensatz "25,50" durch den Gebührensatz "26,30" ersetzt.

Artikel 2

Auf Grund von § 2 und § 11 Absatz 2 des Gebührengesetzes vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 4. Dezember 2018 (HmbGVBl. S. 415), wird verordnet:

Einziger Paragraph
Änderung der Gebührenordnung für Amtshandlungen auf den Gebieten des Vereins- und des Stiftungsrechts

Die Anlage der Gebührenordnung für Amtshandlungen auf den Gebieten des Vereins- und des Stiftungsrechts vom 10. Dezember 2002 (HmbGVBl. S. 323), zuletzt geändert am 4. Dezember 2018 (HmbGVBl. S. 412, 413), wird wie folgt geändert:

1. In den nachstehend genannten Nummern treten an die Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden neuen Gebührensätze:

Nummer 1.1 erster Gebührensatz 280
zweiter Gebührensatz 1.125
Nummer 1.2 erster Gebührensatz 76
zweiter Gebührensatz 764
Nummer 1.3 erster Gebührensatz 280
zweiter Gebührensatz 1.125
Nummer 1.4 erster Gebührensatz 57
zweiter Gebührensatz 112

2. In Nummer 2.1 wird die Textstelle " (§ 80 Absatz 2 BGB)" durch die Textstelle " (§ 80 Absatz 2 BGB, § 2 Absatz 2 des Hamburgischen Stiftungsgesetzes vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. 2005 S. 521, 2007 S. 202)" ersetzt.

3. Nummer 2.2 wird wie folgt geändert:

3.1 Die Textstelle " (§ 80 Absatz 2 BGB)" wird durch die Textstelle " (§ 80 Absatz 2 BGB, § 2 Absatz 2 des Hamburgischen Stiftungsgesetzes)" ersetzt.

3.2 An die Stelle der bisherigen Gebührensätze treten die folgenden neuen Gebührensätze:

erster Gebührensatz 1.337
zweiter Gebührensatz 1.445
dritter Gebührensatz 1.570
vierter Gebührensatz 1.687
fünfter Gebührensatz 1.782
sechster Gebührensatz 1.910
siebter Gebührensatz 2.016
achter Gebührensatz 2.122
neunter Gebührensatz 2.357
zehnter Gebührensatz 2.578
elfter Gebührensatz 3.247
zwölfter Gebührensatz 3.925

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