Regelwerk |
Änderungstext
Gesetz zur Änderung verwaltungsvollstreckungs- und verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften
Vom 26. März 2013
(GVBl. Nr. 8 vom 05.04.2013 S. 134)
Artikel 1
Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 23. Juni 1994 (GVBl. LSa S. 710), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. Dezember 2011 (GVBl. LSa S. 824, 826) und durch § 2 der Verordnung vom 23. Februar 2012 (GVBl. LSa S. 70), wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angaben "Teil 1 Vollstreckung von Leistungsbescheiden" und "Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften" werden gestrichen..
b) Die Angabe zu § 1 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 1 Leistungsbescheid | " § 1 Anwendungsbereich". |
c) Vor der Angabe zu § 2 werden folgende Angaben eingefügt:
Teil 1
Vollstreckung wegen Geldforderungen
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften".
d) Die Angabe zu § 2 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 2 Vollstreckungsschuldner | " § 2 Vollstreckungsgegenstand, Vollstreckungsurkunden, Vollstreckungsschuldner". |
e) Die Angabe zu § 7c erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 7c Besondere Befugnisse der Gemeinden und Landkreise | " § 7c (weggefallen)". |
f) Die Angabe zu § 9 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 9 Befugnisse der Vollstreckungsbeamten | " § 9 Durchsuchung von Wohnungen und sonstigem Besitztum". |
g) Nach der Angabe zu § 21 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 21a Vermögensermittlung".
h) Die Angabe zu § 22 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 22 Eidesstattliche Versicherung | " § 22 Vermögensauskunft gegenüber Gerichtsvollziehern". |
i) Nach der Angabe zu § 22 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 22a Vermögensauskunft gegenüber der Vollstreckungsbehörde".
j) Die Angabe zu § 24 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 24 Einstweilige Einstellung der Vollstreckung | " § 24 Vorläufiger Vollstreckungsschutz". |
k) Die Angaben zu den §§ 34 und 35 erhalten folgende Fassung:
alt | neu |
§ 34 Verwertung
§ 35 Versteigerung |
" § 34 Verwertung durch Versteigerung, Zahlungswirkung der Geldpfändung
§ 35 Versteigerungstermin". |
l) Nach der Angabe zu § 59 wird die Angabe "Teil 2 Ergänzende Vorschriften über die Vollstreckung von Geldforderungen" durch die Angabe "Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften" ersetzt.
m) Die Angaben zu den §§ 60 bis 63 erhalten folgende Fassung:
alt | neu |
§ 60 Vollstreckung aus Urkunden
§ 61 Vollstreckung privatrechtlicher Geldforderungen § 62 Verordnungsermächtigung § 63 Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen |
" § 60 (weggefallen)
§ 61 (weggefallen) § 62 (weggefallen) § 63 (weggefallen)". |
n) Die Angabe zu § 67 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 67 Kosten | " § 67 (weggefallen)". |
o) Die Angabe zu § 69 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 69 Erstreckung des Geltungsbereichs | " § 69 (weggefallen)". |
p) Die Angabe zu § 70 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 70 Ausnahmen vom Geltungsbereich | " § 70 (weggefallen)". |
q) In der Angabe zur Überschrift des Teils 3 wird die Angabe "Teil 3" durch die Angabe "Teil 2" ersetzt.
r) Vor der Angabe zu § 74 wird folgende Angabe eingefügt:
Teil 3
Kosten".
s) Die Angabe zu § 74 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 74 Kosten | " § 74 Kosten der Vollstreckung wegen Geldforderungen". |
(Stand: 04.09.2023)
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