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Änderungstext
Zehnte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt
- Sachsen-Anhalt -
Vom 4. September 2019
(GVBl. LSa Nr. 23 vom 30.09.2019 S. 272)
Aufgrund des § 3 Abs. 3 Satz 1 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. Juni 1991 (GVBl. LSa S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Mai 2010 (GVBl. LSa S. 340), wird im Einvernehmen mit der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur, dem Ministerium für Inneres und Sport, dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration, dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung und dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr verordnet:
Die Anlage der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. Oktober 2012 (GVBl. LSa S. 336), zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 14. März 2019 (GVBl. LSa S. 51), wird wie folgt geändert:
1. Die Übersicht Kostentarif (lfd. Nr.) wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu der laufenden Nummer 2 "2 Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV) 7" wird durch die Angabe "2 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) 7" ersetzt.
b) Die Angabe zu der laufenden Nummer 2 "2 Entsorgergemeinschaftsrichtlinie 9" wird aufgehoben.
c) Die Angabe zu der laufenden Nummer 66 "66 Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren" wird durch die Angabe "66 Recht der von Hunden ausgehenden Gefahren" ersetzt.
d) Die Angabe zu der laufenden Nummer 66 "66 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (GefHuVO)" wird aufgehoben.
e) Nach der Angabe zu der laufenden Nummer 92a wird folgende Angabe eingefügt:
"93 Kulturgutschutzgesetz (KGSG)".
f) Nach der Angabe zu der laufenden Nummer 157 wird folgende Angabe eingefügt:
"157a Verwahrung von Pässen und Personalausweisen".
2. Die Übersicht Kostentarif (alphabetisch) wird wie folgt geändert:
a) Nach der Angabe "Anordnung zur Gewährleistung des Strahlenschutzes bei Halden und industriellen Absetzanlagen und bei der Verwendung darin abgelagerter Materialien 7" wird folgende Angabe eingefügt:
"Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) 2 7".
b) Die Angabe "Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV) 2 7" wird aufgehoben.
c) Die Angabe "Entsorgergemeinschaftsrichtlinie 2 9" wird aufgehoben.
d) Die Angabe "Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren 66" wird aufgehoben.
e) Nach der Angabe "Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 2 1" wird folgende Angabe angefügt:
"Kulturgutschutzgesetz (KGSG) 93".
f) Der Angabe "Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 104a" wird folgende Angabe vorangestellt: "Recht der von Hunden ausgehenden Gefahren 66".
g) Die Angabe "Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (GefHuVO) 66" wird aufgehoben.
h) Nach der Angabe "Versteigererverordnung (VerstV) 157" wird folgende Angabe eingefügt:
"Verwahrung von Pässen und Personalausweisen 157a".
3. Der Kostentarif wird wie folgt geändert:
a) Die laufende Nummer 1 wird wie folgt geändert:
aa) Nach der Tarifstelle 4.2 wird folgende Tarifstelle 4.3 eingefügt:
"4.3 | Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars nach Artikel 7 der Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 | 25". |
bb) Die Tarifstellen 8.1.1.1 bis 8.1.1.3 erhalten folgende Fassung:
Alt:
8.1.1.1 | bis zum Format DIN a 4 je Seite | 0,80 |
ab 10 Seiten je Seite | 0,40 | |
ab 50 Seiten je Seite | 0,20 | |
ab 100 Seiten je Seite | 0,07 | |
8.1.1.2 | bis zum Format DIN a 3 je Seite | 1,90 |
ab 10 Seiten je Seite | 1 | |
ab 50 Seiten je Seite | 0,47 | |
ab 100 Seiten je Seite | 0,20 | |
8.1.1.3 | in größeren Formaten je Seite bis zu | 15,90 |
ab 10 Seiten je Seite | 7,70 | |
ab 50 Seiten je Seite | 3,90 | |
ab 100 Seiten je Seite | 1,90 |
Neu:
"8.1.1.1 | bis zum Format DIN A4 | |
Seite 1 bis 9 je Seite | 0,80 | |
ab Seite 10 je Seite | 0,40 | |
ab Seite 50 je Seite | 0,20 | |
ab Seite 100 je Seite | 0,07 | |
8.1.1.2 . | bis zum Format DIN A3 | |
Seite 1 bis 9 je Seite |
(Stand: 26.04.2021)
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