Regelwerk |
Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und
der Gemeindekassenverordnung-Doppik
- Mecklenburg-Vorpommern-
Vom 19. Mai 2016
(GVOBl. M-V Nr. 10 vom 03.06.2016 S. 311)
Gl.-Nr.: 2020-9-5
Aufgrund des § 174 Absatz 1 Nummer 9 bis 16 und Absatz 2 Nummer 1 bis 8 und Nummer 11 bis 15 der Kommunalverfassung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) verordnet das Ministerium für Inneres und Sport:
Artikel 1
Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik 1
Die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik vom 25. Februar 2008 (GVOBl. M-V S. 34), die zuletzt durch die Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik vom 13. Dezember 2011 (GVOBl. M-V S. 1118) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu § 1 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 1 Bestandteile und Anlagen" | " § 1 Anlagen". |
b) Die Angabe zu § 17 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 17 Behandlung von Fehlbeträgen und Überschüssen" | " § 17 Beurteilung und Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit". |
c) Nach § 17 werden folgende Angaben eingefügt:
" § 17a Maßnahmen bei Einschränkungen der dauernden Leistungsfähigkeit
§ 17b Haushaltssicherungskonzept".
d) Die Angabe zu § 18 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 18 Rücklagen" | " § 18 Entnahmen aus Rücklagen". |
e) Die Angabe zu § 42 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 42 Bestandteile, Anlagen | " § 42 (weggefallen)". |
f) Die Angabe zu § 54 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 54 Bestandteile und Anlagen" | " § 54 (weggefallen)". |
g) Die Angabe zu § 63 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 63 Evaluierungsklausel" | " § 63 Übergangsregelungen und Ausnahmen". |
2. § 1 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 1 Bestandteile und Anlagen
(1) Der Haushaltsplan besteht aus:
(2) Dem Haushaltsplan sind als Anlagen beizufügen:
|
(Stand: 26.04.2021)
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