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Änderungstext
Erstes Gesetz zur Änderung des Hinterlegungsgesetzes (HintG M-V)
- Mecklenburg-Vorpommern -
Vom 12. November 2020
(GVOBl. M-V Nr. 73 vom 18.11.2020 S. 1086)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Hinterlegungsgesetzes
Das Hinterlegungsgesetz vom 9. November 2010 (GVOBl. M-V S. 642) wird wie folgt geändert:
In § 14 Absatz 3 Satz 1 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer 4 angefügt:
"4. die Berechnung und Einziehung der Vorabpauschale für Investmentfonds gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes."
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID: 202189
ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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