Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Gesetz zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts
- Mecklenburg-Vorpommern -
Vom 14. Mai 2024
(GVOBl. M-V Nr. 10 vom 23.05.2024 S. 154)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Kommunalverfassung
Die Kommunalverfassung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2023 (GVOBl. M-V S. 934, 939) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Nach der Angabe zu § 29 werden folgende Angaben eingefügt:
" § 29a Teilnahme mittels Bild- und Tonübertragung § 29b Verarbeitung personenbezogener Daten"
b) Nach der Angabe zu § 32 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 32a Besetzung von Gremien, Zuteilungs- und Benennungsverfahren"
c) Die Angabe zu § 38 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 38 Hauptamtliche Bürgermeisterin, hauptamtlicher Bürgermeister". |
d) Die Angabe zu § 39 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 39 Ehrenamtliche Bürgermeisterin, ehrenamtlicher Bürgermeister". |
e) Die Angabe zu § 40 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 40 Stellvertretung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, Beigeordnete". |
f) Die Angabe zu § 41a wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 41a Beiräte". |
g) Die Angabe zu § 83 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 83 Beauftragte, Beauftragter". |
h) Nach der Angabe zu § 107 werden folgende Angaben eingefügt:
" § 107a Teilnahme mittels Bild- und Tonübertragung
§ 107b Verarbeitung personenbezogener Daten"
i) Nach der Angabe zu § 110 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 110a Besetzung von Gremien, Zuteilungs- und Benennungsverfahren"
j) Die Angabe zu § 115 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 115 Landrätin, Landrat". |
k) Die Angabe zu § 117 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 117 Stellvertretung der Landrätin oder des Landrates, Beigeordnete". |
l) Die Angabe zu § 118a wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 118a Beiräte". |
m) Nach der Angabe zu § 135 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 135a Hauptausschuss"
n) Die Angabe zu § 136 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 136 Beratende und weitere Ausschüsse des Amtsausschusses". |
o) Die Angabe zu § 138 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 138 Aufgaben der Amtsvorsteherin oder des Amtsvorstehers". |
p) Die Angabe zu § 139 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 139 Stellvertretung der Amtsvorsteherin oder des Amtsvorstehers". |
q) Die Angabe zu § 159 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 159 Verbandsvorsteherin, Verbandsvorsteher, Verbandsvorstand". |
r) Die Angabe zu § 173 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 173 (nicht besetzt)". |
s) Nach der Angabe zu § 173a wird folgende Angabe eingefügt:
(Stand: 18.06.2024)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion