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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts
- Mecklenburg-Vorpommern -

Vom 14. Mai 2024
(GVOBl. M-V Nr. 10 vom 23.05.2024 S. 154)


Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung der Kommunalverfassung

Die Kommunalverfassung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2023 (GVOBl. M-V S. 934, 939) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Nach der Angabe zu § 29 werden folgende Angaben eingefügt:

" § 29a Teilnahme mittels Bild- und Tonübertragung § 29b Verarbeitung personenbezogener Daten"

b) Nach der Angabe zu § 32 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 32a Besetzung von Gremien, Zuteilungs- und Benennungsverfahren"

c) Die Angabe zu § 38 wird wie folgt gefasst:

alt neu
" § 38 Hauptamtliche Bürgermeisterin, hauptamtlicher Bürgermeister".

d) Die Angabe zu § 39 wird wie folgt gefasst:

alt neu
" § 39 Ehrenamtliche Bürgermeisterin, ehrenamtlicher Bürgermeister".

e) Die Angabe zu § 40 wird wie folgt gefasst:

alt neu
" § 40 Stellvertretung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, Beigeordnete".

f) Die Angabe zu § 41a wird wie folgt gefasst:

alt neu
" § 41a Beiräte".

g) Die Angabe zu § 83 wird wie folgt gefasst:

alt neu
" § 83 Beauftragte, Beauftragter".

h) Nach der Angabe zu § 107 werden folgende Angaben eingefügt:

" § 107a Teilnahme mittels Bild- und Tonübertragung

§ 107b Verarbeitung personenbezogener Daten"

i) Nach der Angabe zu § 110 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 110a Besetzung von Gremien, Zuteilungs- und Benennungsverfahren"

j) Die Angabe zu § 115 wird wie folgt gefasst:

alt neu
" § 115 Landrätin, Landrat".

k) Die Angabe zu § 117 wird wie folgt gefasst:

alt neu
" § 117 Stellvertretung der Landrätin oder des Landrates, Beigeordnete".

l) Die Angabe zu § 118a wird wie folgt gefasst:

alt neu
" § 118a Beiräte".

m) Nach der Angabe zu § 135 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 135a Hauptausschuss"

n) Die Angabe zu § 136 wird wie folgt gefasst:

alt neu
" § 136 Beratende und weitere Ausschüsse des Amtsausschusses".

o) Die Angabe zu § 138 wird wie folgt gefasst:

alt neu
" § 138 Aufgaben der Amtsvorsteherin oder des Amtsvorstehers".

p) Die Angabe zu § 139 wird wie folgt gefasst:

alt neu
" § 139 Stellvertretung der Amtsvorsteherin oder des Amtsvorstehers".

q) Die Angabe zu § 159 wird wie folgt gefasst:

alt neu
" § 159 Verbandsvorsteherin, Verbandsvorsteher, Verbandsvorstand".

r) Die Angabe zu § 173 wird wie folgt gefasst:

alt neu
" § 173 (nicht besetzt)".

s) Nach der Angabe zu § 173a wird folgende Angabe eingefügt:

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(Stand: 18.06.2024)

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