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Änderungstext
Sechstes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Mecklenburg-Vorpommern -
Vom 20. Februar 2025
(GVOBl. M-V Nr. 5 vom 28.02.2025 S. 58)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Mai 1993 (GVOBl. M-V S. 372), die zuletzt durch das Gesetz vom 21. Dezember 2021 (GVOBl. M-V S. 1806) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Artikel 18a wird wie folgt geändert:
1. Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) Nach dem Wort "stören" wird ein Komma und nach den Wörtern "gerichtet sind," werden die Wörter "nationalsozialistisches, antisemitisches," eingefügt.
b) Folgender Satz wird angefügt:
"Es ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung jeder und jedes Einzelnen, diesen entschieden entgegenzutreten."
2. Folgender Absatz 3 wird angefügt:
"(3) Im Bewusstsein der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands schützt und fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern das jüdische Leben und die jüdische Kultur."
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung (01.03.2025) in Kraft.
ID 250477
ENDE |
(Stand: 19.03.2025)
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