Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 8. Dezember 2015
(GV.NRW. Nr. 46 vom 18.12.2015 S. 836)



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel 1
Änderung des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen

§ 8 Absatz 4 Satz 1 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 1999 (GV.NRW. S. 524), das zuletzt durch Atikel 5 des gesetzes vom 2. Oktober 2014 (GV.NRW. S. 622) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 3 werden die Wörter "Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen" durch die Wörter "Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz" ersetzt.

2. Nummer 4 wird wie folgt gefasst:

alt neu
"4. die Landesanstalt für Arbeitsschutz," "4. das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung."

3. Nummer 6 wird wie folgt gefasst:

alt neu
"6. das Landesinstitut für den öffentlichen Gesundheitsdienst," "6. das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen."

4. Nummer 7 wird aufgehoben.

"7. die Chemischen und Lebensmittel-Untersuchungsämter,"

5. Die Nummern 8 bis 11 werden die Nummern 7 bis 10.

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ENDE

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