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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Stiftung für Hochschulzulassung" und zur Änderung weiterer Gesetze im Hochschulbereich
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 1. September 2020
(GV. NRW Nr. 42 vom 22.09.2020 S. 890)
Artikel 1
Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Stiftung für Hochschulzulassung"
Das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Stiftung für Hochschulzulassung" vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Januar 2017 (GV. NRW. S. 239) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
"Gesetz über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH-Gesetz)". |
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Nummer 1 wird wie folgt geändert:
aaa) In Satz 1 werden die Wörter "Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für" gestrichen sowie die Angabe "Nr." durch die Wörter "Absatz 1 Nummer" und die Wörter "5. Juni 2008" durch die Wörter "4. April 2019" ersetzt.
bbb) In Satz 2 werden die Wörter "Durchführung der Zulassungsverfahren" durch die Wörter "Durchführung der örtlichen Zulassungsverfahren und die Durchführung von Anmeldeverfahren in zulassungsfreien Studiengängen" ersetzt und das Wort "(Clearing)" gestrichen.
bb) In Nummer 2 wird die Angabe "Nr." durch die Wörter "Absatz 1 Nummer" ersetzt.
b) In Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 wird jeweils das Wort "Aufsichtsrats" durch das Wort "Stiftungsrats" ersetzt.
3. In § 4 Satz 2 werden die Wörter "Zustimmung des Aufsichtsrats und der" sowie die Wörter "des Landes Nordrhein-Westfalen" gestrichen.
4. § 5 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden nach dem Wort "Organe" die Wörter "und Gremien" eingefügt.
b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
"2. die administrative und die technische Geschäftsführung und"
bb) In Nummer 3 wird das Wort "Aufsichtsrat" durch das Wort "Stiftungsvorstand" ersetzt. c) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: "(2) Als beratendes Gremium setzt die Stiftung einen IT-Beirat ein. Zur Unterstützung der Organe bei der Durchführung ihrer Aufgaben kann die Stiftung weitere Beiräte einsetzen. Das Nähere regelt die Satzung." |
5. § 6 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
"(1) Dem Stiftungsrat obliegen alle Aufgaben und Entscheidungen der Stiftung, für die in diesem Gesetz nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit festgelegt ist. Er beschließt über die strategische Entwicklung der Stiftung und überwacht die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Führung der Stiftungsgeschäfte durch die Geschäftsführung und den Stiftungsvorstand. Darüber hinaus hat er insbesondere folgende Aufgaben:
." |
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 2 werden die Angabe "Abs. 1 Nr." durch die Wörter "Absatz 1 Nummer" und die Angabe "Abs." durch das Wort "Absatz" und das Wort "Hochschulvertreter" durch die Wörter "Hochschulvertreterinnen und -vertreter" ersetzt.
bb) In Satz 3 wird die Angabe "Abs. 1 Nr." durch die Wörter "Absatz 1 Nummer" und das Semikolon durch einen Punkt ersetzt.
c) Absatz 3 wird aufgehoben.
d) Absatz 4 wird Absatz 3 und wie folgt geändert:
aa) Satz 1 wird wie folgt geändert:
aaa) In Nummer 2 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.
bbb) In Nummer 3 werden die Wörter "Geschäftsführer oder der Geschäftsführer mit beratender Stimme" durch die Wörter "mit beratender Stimme die Geschäftsführung" ersetzt.
bb) In Satz 2 wird die Angabe "Nr." durch das Wort "Nummer" ersetzt.
cc) In Satz 3 werden die Angabe "Nr." durch das Wort "Nummer" sowie die Wörter "in Abstimmung mit den" durch die Wörter "auf Vorschlag der" ersetzt.
e) Absatz 5 wird Absatz 4 und wie folgt geändert:
aa) In Satz 2 wird die Angabe "Nr." durch das Wort "Nummer" ersetzt.
bb) In Satz 3 wird die Angabe "Abs. 1 Nr." durch die Wörter "Absatz 1 Nummer" ersetzt und werden nach dem Wort "führt" die Wörter "eine Ländervertreterin oder" eingefügt.
f) Absatz 6 wird Absatz 5.
6. § 7 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden die Wörter "Geschäftsführerin oder Geschäftsführer" durch die Wörter "Administrative und technische Geschäftsführung" ersetzt.
b) Die Absätze 1 und 2 werden wie folgt gefasst:
alt |
(Stand: 26.04.2021)
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