Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung von Gesetzen des kommunalen Finanzausgleichs
- Sachsen -

Vom 20. September 2023
(SächsGVBl. Nr. 17 vom 29.09.2023 S. 778)



Der Sächsische Landtag hat am 20. September 2023 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Finanzausgleichsmassengesetzes 2023/2024

§ 1 Absatz 2 des Finanzausgleichsmassengesetzes 2023/2024 vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 743) wird wie folgt geändert:

1. In Satz 1 wird die Angabe "4.207 339.600 Euro" durch die Angabe "4.340 479.600 Euro" ersetzt.

2. Satz 2 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 6 wird das Wort "und" durch ein Komma ersetzt.

b) In Nummer 7 wird der Punkt am Ende durch das Wort "und" ersetzt.

c) Folgende Nummer 8 wird angefügt:

"8. ein Erhöhungsbetrag aus dem Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 133.140 000 Euro."

Artikel 2
Änderung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes

Das Sächsische Finanzausgleichsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 2021 (SächsGVBl. S. 487), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 743) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 22 Satz 2 wird die Angabe "90.000 000 Euro" durch die Angabe "223.140 000 Euro" ersetzt.

2. § 22a wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 7 wird das Wort "sowie" am Ende gestrichen.

b) In Nummer 8 wird der Punkt am Ende durch das Wort "sowie" ersetzt.

c) Folgende Nummer 9 wird angefügt:

"9. Zuweisungen im Jahr 2023 in Höhe von insgesamt 133.140 000 Euro, die den Landkreisen und Kreisfreien Städten zu gleichen Teilen gewährt werden."

3. § 31 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden die Wörter "Nummer 1 bis 6 und 8" durch die Wörter "Nummer 1 bis 6, 8 und 9" ersetzt.

bb) In Satz 4 werden die Wörter "Nummer 1 bis 8" durch die Wörter "Nummer 1 bis 9" ersetzt.

b) Nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 wird folgende Nummer 5a eingefügt:

"5a. nach § 22a Nummer 9 am 30. November 2023,".

Artikel 3
Inkrafttreten

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID: 231897


ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 02.10.2023)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion