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Änderungstext
Landesverordnung
zur Änderung der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung *
Vom 4. September 2007
(GVBl. Nr. 18 vom 25.10.2007 S. 453)
Aufgrund des § 26 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes in Verbindung mit § 2 der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung vom 22. Januar 1988 (GVOBl. Schl.-H. S. 32), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 2. Mai 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 276), verordnet das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr:
Das Zuständigkeitsverzeichnis der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung in der Fassung vom 14. September 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 2. Mai 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 276), wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht erhält die Nummer 1.6 folgende Fassung:
"1.6 Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein"
2. Die Gliederungsnummer 1.6 erhält folgende Fassung:
"1.6 Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein"
3. Nach der Gliederungsnummer 1.6.2.1 werden die Gliederungsnummern 1.6.3 und 1.6.3.1 eingefügt.
4. Die Gliederungsnummer 2.1.20.1 erhält folgende Fassung:
"2.1.20.1 §§ 24, 24a und 24c des Straßenverkehrsgesetzes, soweit nicht die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Gemeinden oder die Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren, in ehrenamtlich verwalteten Ämtern die Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher, zuständig sind (Nummern 2.8.1.1 und 2.9.1.1)"
5. Nach der Gliederungsnummer 2.1.20.2 wird die Gliederungsnummer 2.1.20.3 eingefügt.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
*) Ändert LVO i.d.F. vom 14. September 2004, GS Schl.-H. II, Gl.-Nr.: B 454-1-5
(Stand: 26.04.2021)
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