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Regelwerk
Änderungstext

Gesetz zur Stärkung der Partizipation auf Kommunalebene

Vom 6. Mai 2014
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 5 vom 28.05.2014 S. 75)
Gl.-Nr.: 2020-30



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung der Gemeindeordnung
1

Die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Februar 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 72), wird wie folgt geändert:

1. In § 35 wird folgender Absatz 4 angefügt:

"(4) Unbeschadet weiter gehender Berechtigungen aus anderen Rechtsvorschriften kann die Hauptsatzung bestimmen, dass in öffentlichen Sitzungen Film- und Tonaufnahmen durch die Medien oder die Gemeinde mit dem Ziel der Veröffentlichung zulässig sind."

2. In § 46 Absatz 8 wird folgender Satz 4 angefügt:

" § 35 Absatz 4 gilt entsprechend."

Artikel 2
Änderung der Kreisordnung
2

Die Kreisordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Februar 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 72), wird wie folgt geändert:

1. In § 30 wird folgender Absatz 4 angefügt:

"(4) Unbeschadet weiter gehender Berechtigungen aus anderen Rechtsvorschriften kann die Hauptsatzung bestimmen, dass in öffentlichen Sitzungen Film- und Tonaufnahmen durch die Medien oder den Kreis mit dem Ziel der Veröffentlichung zulässig sind."

2. In § 41 Absatz 8 wird folgender Satz 4 angefügt:

" § 30 Absatz 4 gilt entsprechend."

Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

_____
1) Ändert Ges. i.d.F.d.B. vom 28. Februar 2003, GS Schl.-H. II, Gl.-Nr. 2020-3

2) Ändert Ges. i.d.F.d.B. vom 28. Februar 2003, GS Schl.-H. II, Gl.-Nr. 2020-4

ENDE

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