Regelwerk |
Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Landesmeldegesetzes *
- Schleswig-Holstein -
Vom 17. Mai 2016
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 6 vom 26.05.2016 S.127)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Landesmeldegesetzes
§ 5 des Landesmeldegesetzes in der Fassung vom 20. Oktober 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 344, ber, S. 403) wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 2 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.
2. Nach Nummer 2 werden folgende Nummern neu angefügt:
"3. frühere Anschriften,
4. Datum des Ein- und Auszugs und
5. Familienstand, beschränkt auf die Tatsache einer Ehe oder Lebenspartnerschaft, Tag der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft."
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
ID 160813
ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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