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Änderungstext
Landesverordnung zur Änderung der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung
- Schleswig-Holstein -
Vom 1. August 2019
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 13 vom 26.09.2019 S. 345)
Aufgrund § 26 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes in Verbindung mit § 2 der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung vom 22. Januar 1988 (GVOBl. Schl.-H. S. 32), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Juni 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 171), verordnet das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus:
Die Gliederungsnummer 2.9 im Zuständigkeitsverzeichnis der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung in der Fassung vom 14. September 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 358), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Juni 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 171), wird wie folgt geändert:
1. Nach dem Wort "Fehmarn," wird das Wort "Flintbek," eingefügt.
2. Nach dem Wort "Hohe Elbgeest," wird das Wort "Hüttener Berge," eingefügt.
Für die Verfolgung und Ahndung von vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begangenen Ordnungswidrigkeiten bestimmt sich die Zuständigkeit nach den bisherigen Vorschriften.
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft.
ID 191933
ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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